Die Ebenen der ÖH

Bundesvertretung

Die Bundesvertretung vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber den Ministerien, der Hochschulkonferenz, der Fachhochschulkonferenz, der Rektor_innenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen, der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz und der Universitätenkonferenz. Aufgabe der Bundesvertretung ist es, die Hochschulpolitik mitzugestalten. Auch hier kannst du per Listenwahlrecht eine der kandidierenden Fraktionen bzw. Listen wählen. Diese entsenden je nach Stimmenanteil in die Bundesvertretung, das Studierenden-Parlament, welche 55 Mandatarinnen und Mandatare umfasst. Der Stimmzettel ist österreichweit einheitlich. Auch wenn du an mehreren Hochschulen studierst kannst du die Bundesvertretung nur ein Mal wählen.

Hochschulvertretung

Die Hochschulvertretung vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber der Universität/Pädagogischen Hochschule und den Ministerien. Hier können Studierende nur eine Liste wählen und keine Einzelpersonen. Zur Wahl treten hier verschiedene Fraktionen und Listen an, die dann je nach Wahlergebnis Mandatarinnen und Mandatare (je nach Größe der Hochschule sind 9-27 Mandate zu vergeben) in die Hochschulvertretung und -gremien (Senat, Hochschulkollegium, o.ä.) entsenden. Die Hochschulvertretung wird, je nach Wahlergebnis, von Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Listen besetzt und ist das höchste Gremium, bei dem Studierende ein Mitwirkungsrecht in der Hochschule besitzen.
Die Aufgaben der Hochschulvertretung inkludieren:

  • Vertretung der allgemeinen und studienbezogenen Interessen der Studierenden an einer Universität
  • Insbesondere in Gremien und Organen der Uni und staatlichen Institutionen, z.B. im Senat/Hochschulkollegium, im Beirat der Beihilfenbehörde, etc.
  • Vertretung nach außen (Land, Stadt, Firmen, Institutionen)
  • Begutachtungen von Gesetztesentwürfen und Verordnungen
  • Verwaltung des Budgets
  • Beratung von Studierenden und Studieninteressenten

Fakultätsvertretung

Fakultätsvertretungen setzen sich aus den Mitgliedern der Studierendenvertretungen zusammen. Jedoch hat nicht jede Hochschule eine Fakultätsvertretung, diese gibt es nur an Universitäten wie der Universität Salzburg oder der JKU. Die Aufgabe der Fakultätsvertretung ist es die Arbeit der STV’en zu koordinieren und die Interessen der Studierenden auf Fakultätsebene zu vertreten.

Studienvertretung

Die Wahl zur Studienvertretung ist eine Personenwahl, d.h. es werden direkt Kandidatinnen und Kandidaten als Vertretung für eine bestimmte Studienrichtung gewählt. Sie setzt sich, je nach Anzahl der Studierenden, aus 3 oder 5 Personen zusammen und ist direkte Anlaufstelle für Studierende des jeweiligen Studiengangs. Zusammengefasst kannst du 3 bzw. 5 Personen – je nachdem wie groß deine Studienrichtung ist – wählen.
Die Aufgaben der STV inkludieren:

  • Vertretung, Beratung und Förderung der Studierenden innerhalb des eigenen Studiums
  • Nominierung für Gremien und Sitzungen innnerhalb des Fachbereichs bzw. den Studiengang betreffend (Berufungsverfahren, Curricularkommissionen, Fachbereichsrat, Arbeitsgruppen im Lehramt)
  • Verfügung über das Budget der Studienvertretung
  • Beratung von Studierenden und Studieninteressenten
  • Zur Vertretung der Interessen eines Studiengangs gehören auch soziale, kulturelle, akademische Veranstaltungen, Informationen zum Studium, etc.
  • Entsendung in die zuständige Fakultätsvertretung