Bibliotheken
Die Universität Salzburg und die PH Salzburg hat an den verschiedensten Standorten Bibliotheken und es gibt auch eine Hauptbibliothek.
Computerräume
An diversen Uni Salzburg-Standorten findest du auch PC-Arbeitsplätze
- in allen Bibliotheken der Uni Salzburg
- Student Computer Room Unipark (2. Stock)
- Student Computer Room NaWi (1. Stock)
In der PH Salzburg gibt es PC-Arbeitsplätze in der Bibliothek
Am Mozarteum gibt es PC-Arbeitsplätze in der Bibliothek
Mensa
Die MensaCard der ÖH Uni Salzburg subventioniert Mensa-Menüs und Mensa-Weckerl für Studierende, die über kein hohes einkommen verfügen. Sie ist jedes Semester zu beginn im ÖH Beratungszentrum am Unipark zum abholen. Um sie zu bekommen benötigst du einen Lichtbildausweis sowie ein Foto von dir.
Es gibt auch an vielen Uni Standorten eine Mensa, so zum Beispiel in Rif, an der Nawi, am Unipark, an der Geswi und am Juridicum.
Auch an der PH gibt es eine Mensa-Förderung, nämlich die KaPHee-Card. Diese erhältst du im HV Büro neben dem KaPhee.
Reihungsverfahren bei der Anmeldung
An der Universität, dem Mozarteum und der PH Salzburg gibt es ein identes Reihungsverfahren. Damit kann PlusOnline und CampusOnline selbstständig nach den Kriterien im Curriculum Anmeldungen reihen (und der Anmeldezeitpunkt spielt keine Rolle mehr!!!). Im Curriculum steht zu den Reihungskriterien folgendes:
- Bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden bei Überschreitung jene Studierenden bevorzugt aufgenommen, für die diese Lehrveranstaltung Teil des Curriculums ist.
- Studierende werden in folgender Reihenfolge in Lehrveranstaltungen aufgenommen:
- vermerkte Wartelistenplätze aus dem Vorjahr
- Studienfortschritt (Summe der absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte im Studium)
- die höhere Anzahl positiv absolvierter Prüfungen
- die höhere Anzahl absolvierter Semestern
- der nach ECTS-Anrechnungspunkten gewichtete Notendurchschnitt
- das Los.Freie Plätze werden an Studierende anderer Studien nach denselben Reihungskriterien vergeben.
Q&A:
- Werden Anerkennungen und Anrechnungen berücksichtigt? Ja.
- Können Lehrende hier noch manuell eingreifen? Ja, aber dies sollte sich auf Härtefälle beschränken.
- Warum ist die Anmeldung zu Beginn nur auf Warteliste? Da noch gereiht wird, soll sich niemand zu früh über einen Fixplatz freuen, der dann sowieso in der Reihung wieder verloren geht.
- Wie funktioniert die Erkennung nach Pflicht- und fr. Wahlfach? Die Erkennung nach Pflichtfach/freies Wahlfach funktioniert in den 2016er Curricula zuverlässig, in den 2013 Curricula halb, bei den 2012 (oder früher) Curricula eigentlich gar nicht.
- Was passiert, wenn sich BA- und MA-Studierende für den selben Kurs anmelden? Dies ist noch eine offene Baustelle, hier greift das System noch nicht zuverlässig, da es nicht nach Studium differenzieren kann. Aktuell müssen hier Lehrende noch selbst Hand anlegen um für eine gerechte Aufteilung zu sorgen.
- Kann ich meine Wartelistenposition einsehen? Das kann von Kurs zu Kurs unterschiedlich sein – es ist möglich, aber diese Option muss bei einem Kurs auch aktiviert werden. Eine generelle Aussage ist daher nicht möglich.
- Werden Kurse aus Vorstudien dazugezählt? Nur wenn eine Anerkennung oder Anrechnung bereits erfolgt ist. Ansonsten nicht, da die Prüfungsergebnisse dann noch in einem geschlossenem Studium wären und nicht für das laufende Studium zählen.
Prüfungsrecht
01 Prüfungskorrektur
Zeugnisse sind schnellstmöglich, spätestens 4 Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen (nach der Prüfung oder Abgabe der letzten Teilleistung) (vgl. §75 Abs. 4 UG 2002)
02 Einsichtsnahmerecht
Du darfst innerhalb von 6 Monaten Einsicht in Prüfungsunterlagen nehmen. Du darfst Kopien und Fotos deiner Unterlagen machen (ausgenommen MC-Prüfungen) (vgl. §79 Abs. 5 UG 2002)
03 Prüfungswiederholung
Prüfungen (auch STEOP) können 3x wiederholt werden (4 Antritte gesamt). Im Falle einer Vorlesungsprüfung ist der letzte Antritt eine kommissionelle Prüfung. (vgl. §77 Abs. 2 und 3 UG 2002)
04 Kursanforderungen
Die Ziele der Lehrveranstaltung müssen vor Beginn des Semesters bekanntgegeben sein, ebenso Prüfungsmodalitäten, Inhalte, Methoden und Beurteilungskriterien. Eine nachträgliche Abänderung im Semester ist nicht möglich. (vgl. §59 Abs. 1 Z 3 UG 2002)
05 Note verbessern
Du kannst eine positiv-absolvierte Prüfung innerhalb von 6 Monaten wiederholen. Dies löscht das erste Prüfungsergebnis und zählt als weiterer Antritt. Du kannst dich also verbessern, aber auch verschlechtern. (vgl. §77 Abs. 1 UG 2002)
06 Beschwerde gegen Prüfungsergebnis
Die Beschwerde gegen die Beurteilung einer Prüfung ist unzulässig. Sollten jedoch formale Fehler in einer negativ beurteilten Prüfung vorliegen, kannst du dies innerhalb von 2 Wochen beim VR Lehre anzeigen. Dein Prüfungsantritt und deine Note würden dann gelöscht werden. (vgl. §79 Abs. 1 UG 2002)
07 Nichterscheinen bei Prüfung
Wenn du bei einer Prüfung angemeldet bist und ohne Abmeldung nicht erscheinst, kann dir keine negative Note eingetragen werden. Du wirst aber 40 Tage für weitere Antritte bei dieser Prüfung gesperrt (außer du kannst unvorhergesehene und unabwendbare Gründe darlegen für das Nichterscheinen). (vgl. §17 Abs. 2 Satzung der Universität Salzburg)
08 Vorlesungsprüfung
Bei nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen) erfolgt die Beurteilung aufgrund einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung am Ende der Lehrveranstaltung. Es können also während dem Semester keine Teilleistungen verlangt werden. (vgl. §14 Abs. 1 Satzung der Universität Salzburg)
09 Mündliche Prüfung
Mündliche Prüfungen sind öffentlich. Dies betrifft also auch mündliche MA- oder Diplomprüfungen. Du kannst Freundinnen, Verwandte oder Vertrauenspersonen mitnehmen. (vgl. §79 Abs. 2 UG 2002)
10 Alternative Prüfungsmethode
Du hast das Recht auf alternative Prüfungsmethode, wenn du eine länger andauernde Beeinträchtigung hast, die die Prüfungsmethode verhindert und wenn eine gleichwertige Ersatzmethode vorhanden ist. (vgl. §59 Abs. 1 Z 7 UG 2002)