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Vorziehen aus dem Master – die Do’s and Don’ts (Updated 2023)

Da die Frage gerade sehr häufig kommt, wollen wir hier alles zusammenschreiben, was es rund um das Vorziehen aus dem Master während dem Bachelorstudium zu wissen und zu beachten gibt.

  1. Die Regelung: Studierende eines Bachelorstudiums an der Universität Salzburg, die bereits mindestens 90% der geforderten ECTS-Anrechnungspunkte in ihrem Studium absolviert haben, sind berechtigt, Lehrveranstaltungen und Prüfungen des darauf aufbauenden Masterstudiums im Höchstausmaß von 15 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Es können nur Lehrveranstaltungen gewählt werden, für die keine besonderen Voraussetzungen festgelegt sind.
  2. Das heißt: wer im Lehramt von 240 ECTS genau oder mehr als 216 ECTS hat, kann ab diesem Zeitpunkt Master-Lehrveranstaltungen vorziehen. Hier gilt zu beachten: alle Lehrveranstaltungen, die im Master eine Voraussetzungen haben, können nicht vorgezogen werden.
  3. Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt normal über PlusOnline, wobei bei den meisten Kursen nur „Anmeldung als freies Wahlfach“ möglich ist. Dies bedeutet auch, dass du bei der Fixplatzzuteilung hinten angereiht wirst.
  4. Wichtige Dinge zu beachten:
    1. Seit der UG Novelle 2002 im Oktober 2022 kannst du dich jederzeit in den Master einschreiben und damit auch jederzeit deinen Bachelor abschließen. Wenn du allerdings das Studium schließt und das Masterstudium öffnest, müssen die LV Leiter dich über dein neues Masterstudium wieder in die Kurse anmelden, da dein ursprüngliches Studium mit allen dann noch laufenden Kursanmeldungen geschlossen wurde. (ACHTUNG Ausnahme: wenn du ein Kunstfach am Mozarteum hast, dann kannst du dich nur bis 31. März oder 31. Oktober einschreiben, da das Mozarteum andere Regelungen hat; in diesem Fall solltest du nur bis 31. März und 31. Oktober den Bachelor abschließen, da du sonst bis zum Semesterende ohne irgendein Studium bist und alle laufenden Kurse NICHT abgeschlossen oder benotet werden können)
    2. Innerhalb des Wintersemesters kann noch, ohne Zahlung von ÖH-Beitrag oder Studiengebühren der Bachelor bis Ende März abgeschlossen werden. Innerhalb des Sommersemesters kann noch, ohne Zahlung von ÖH-Beitrag oder Studiengebühren der Bachelor bis Ende Oktober abschlossen werden. Jedoch kannst du dich nur für Kurse anmelden, WENN du für das nächste Semester bereits zum Kursanmeldetermin für Lehrveranstaltungen Studienbeitrag oder ÖH Beitrag bezahlt hast.
    3. Sobald du im Master bist, musst du eine interne Anerkennung machen. Eine Anleitung findest du hier.
  5. FAQs:
    1. Mir fehlen noch Noteneintragungen, aber eigentlich hätte ich die 216 ECTS ansonsten schon. Antwort: Zu den ECTS zählen nur eingetragene Noten und Kurse, nicht noch ausstehende Kurse.
    2. Gibt es einen Unterschied zwischen Vorlesungen und prüfungsimmanenten Kursen? Antwort: Die Anmeldung zu Vorlesungen selbst kannst du jederzeit machen, jedoch zur Prüfungsanmeldung müssen die ECTS-Voraussetzungen vorhanden sein. Bei prüfungsimmanenten Kursen müssen die ECTS-Voraussetzungen bei der Anmeldung vorliegen.
    3. Wenn ich mitten im Semester dann den Bachelor abschließe und den Master öffne, muss ich etwas tun? Antwort: Der LV-Leiter muss deine Anmeldung in dein aktuelles Masterstudium übertragen.
    4. Darf ich mehr vorziehen als 15 ECTS? Antwort: Die Regelung ist klar, nämlich max. 15 ECTS dürfen vorgezogen werden. Über darüberhinausgehendes Vorziehen können wir nichts sagen, da theoretisch (ohne Rechtsgrundlage für die Teilnahme) sogar die Leistung aberkannt werden könnte, bzw. die Anerkennung für den Master verweigert werden könnte. Daher können wir nur auf die offizielle Regelung verweisen.
    5. Die freien Wahlfächer im Masterstudium Lehramt (4 ECTS; bzw. 12 ECTS falls die kleine Schulpraxis im Master gewählt wird): kann ich diese schon im Bachelor machen? Antwort: Ja, das Absolvieren zusätzlicher (nicht für den Master als Pflicht- oder Wahlpflichtfach vorgesehenen und nicht im Bachelor für die freien Wahlfächer verwendete) Kurse im Bachelor ist möglich, eine Anerkennung ist dann auch für den Master möglich und diese ECTS fallen NICHT unter die Vorziehregelung laut Satzung.

Du hast noch Fragen? Schreib uns eine Mail: stv.lehramt@lehramt-salzburg.at

Stand: 11.01.2023

Autor: Maximilian Wagner

Ein Unterrichtsfach wechseln? Das gilt es zu beachten! (Updated 2022)

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Wichtig: Die Regelungen sind teils komplex, daher den Artikel bitte zur Gänze und genau lesen. Bei Fragen und Unklarheiten bitte unbedingt mit uns vorher Kontakt aufnehmen: stv.lehramt@lehramt-salzburg.at

Was ist bei einem Fächerwechsel im Lehramt zu beachten?

Du bist mit einem deiner Fächer unzufrieden und möchtest es durch ein anderes ersetzen?

In diesem Artikel erklären wir dir, worauf du achten musst, wann du wechseln kannst und natürlich wie du dich für das neue Fach einschreiben kannst.

Was muss ich vor dem Wechsel bedenken?

An und für sich stellt ein Fächer- oder Studienwechsel kein großes Problem dar, aber es gibt einige Punkte, welche man beachten muss:

  • Anmeldungen zu Kursen: Wenn du zum Beispiel die Fächerkombination Geschichte und Deutsch studierst und von Geschichte auf Chemie wechseln willst, wird dein Studium „Bachelor Lehramt UF Deutsch, UF Geschichte“ geschlossen und das neue Studium „Bachelor Lehramt UF deutsch, UF Chemie“ geöffnet. Dadurch verfallen etwaige Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen, was etwa bei Proseminaren mit begrenzter Teilnehmer/innenzahl problematisch sein kann. Am besten sprichst du in einem solchen Fall vorher mit der betreffenden LV- Leitung und schilderst deine Situation, einige Lehrende zeigen sich hier kulant.
  • Eintragung von Noten aus dem vorherigen Semester: ein Wechsel ist erst dann möglich, wenn alle Noten und Leistungen aus dem vergangenen Semester eingetragen sind. Bedenke: dein altes Studium wird geschlossen und in ein geschlossenes Studium können keine Leistungen mehr eingetragen werden. Das betrifft sowohl prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen wie Übungen/Proseminare etc. als auch Vorlesungsprüfungen, die du gerade erst geschrieben hast.
  • Anmeldungen zu Prüfungen: Analog zu Kursanmeldungen verfallen auch die Anmeldungen zu Prüfungsterminen. Dies kann bei Nichtbeachtung zu einem wirklichen Problem werden. Angenommen, du hast dich für das Sommersemester 2021 ins neue Studium inskribiert und möchtest noch eine Prüfung für eine Lehrveranstaltung aus dem Wintersemester 2020/21 schreiben. PLUSonline wird dies nicht zulassen und dir melden, dass das Studium im betroffenen Semester nicht gemeldet war. Hier gibt es keine Kulanzlösungen, daher gilt es, vor dem Umstieg alle nötigen Prüfungen zu absolvieren.
  • STEOP: Um die Noten deiner Kurse eingetragen bekommen zu können, musst du vorher die sogenannte Studieneingangs- und Orientierungsphase vollständig bestehen. Vollständig heißt, dass du sowohl in den Bildungswissenschaften, als auch in deinen zwei Fächern die STEOP positiv absolviert haben musst. Im aktuellen Lehramtstudienplan 2016 dürfen bis zu 22 ECTS vorgezogen werden (in manchen Fächern ist aber eingeschränkt, bei welchen Kursen das möglich ist), ABER: zu den 22 ECTS zählen sämtliche Anmeldungen zu prüfungsimmanenten Kursen und Anmeldungen zu Vorlesungsprüfungen (nicht aber Anmeldungen zu Vorlesungen selbst), die nicht Teil der STEOP sind. Ebenfalls dazu zählen bereits absolvierte Prüfungen. Diese 22 ECTS sind also einmal aufgebraucht, und dann sind bis zum Bestehen der STEOP keine weiteren Kursanmeldungen/Prüfungsanmeldungen mehr möglich. Einen ausführlichen Artikel zur STEOP- Problematik findest du hier (https://lehramt-salzburg.at/blog/2017/01/18/stolperfalle-steop-alle-regelungen-im-detail-erklaert/).
    ACHTUNG: Im Lehramt werden die STEOP Lehrveranstaltungen nur im Wintersemester angeboten. Mehr dazu unter den „Tipps und Tricks“ weiter unten.
  • Studienbeihilfe: Bezieher/innen von Studienbeihilfe sollten sich vor dem Wechsel mit der für sie zuständigen Stipendienstelle in Verbindung setzen und abklären, wie sie den Wechsel am besten abwickeln können. Generell gilt, dass man zwei Mal nach jeweils zwei Semestern das Studium wechseln darf. Um für das neue Studium Beihilfe zu bekommen, muss man aber für das alte Studium einen positiven Studienerfolg (=30 ECTS für Studienbeihilfe im ersten Jahr, 16 ECTS für Familienbeihilfe im ersten Jahr) nachweisen.
  • Fristen: Es gelten die regulären Zulassungsfristen (5. Juli- 31. Oktober; Anfang Jänner- 31. März) für den Wechsel eines Unterrichtsfaches.

Wie wechsle ich ein Unterrichtsfach im Lehramtstudium?

Wenn du bereits an der Universität Salzburg inskribiert bist, kannst du deinen Fächerwechsel entweder persönlich oder per Mail bekanntgeben. Die Serviceeinrichtung befindet sich in der Kapitelgasse 4, die Öffnungs- und Kontaktzeiten findest du hier (https://www.plus.ac.at/studium/studienangebot/studienabteilung/oeffnungszeiten-u-kontakt/). Du kannst persönlich hingehen und erklären, für welches Studium/ welche Studien du inskribiert bist und was du genau ändern möchtest. Wichtig: Nimm deinen Studierendenausweis mit.

Bei Mails gilt: Es werden nur jene bearbeitet, die von einer @stud.sbg.ac.at- Adresse geschickt wurden. Schicke eine Mail an studium@sbg.ac.at. Folgende Daten sollten enthalten sein:

  • voller Name laut Studierendenausweis
  • Matrikelnummer
  • Geburtsdatum
  • inskribiertes Studium, beziehungsweise Studien
  • gewünschte Änderungen

Nicht hinein gehören Erklärungen, warum du wechselst oder Fragen das Studium betreffend.

Nach dem Studienwechsel

Nach dem Wechsel musst du die Leistungen aus dem Vorstudium per Anerkennungsbescheid in das neue Studium übertragen. Das kannst du selbst über PLUSonline machen, wie genau, erfährst du hier.

Da du nach einem Fächerwechsel im Lehramt die STEOP nicht (mehr) vollständig ist, weil du diese auch für dein neu-gewähltes Fach brauchst, solltest du zu Beginn nur die Kurse anerkennen anerkennen lassen, die z.B. Voraussetzung für Folgekurse sind – aber nicht alles. Anerkennungen zählen nämlich in die 22 ECTS, die du vor der Absolvierung der gesamten STEOP vorziehen dürftest.

Tipps und Tricks:

Ein Studienwechsel im Lehramt ist zwar von außen betrachtet einfach, aber es gibt einige Fallstricke – besonders die STEOP und deren Konsequenzen machen Probleme.

Der Idealfall beim Wechseln ist folgender:

  • Du stellst relativ früh im Wintersemester fest, dass dir eines deiner Unterrichtsfächer nicht gefällt. Du weißt, welches andere Unterrichtsfach du stattdessen studieren willst und schreibst direkt im Wintersemester die STEOP Prüfungen für Bildungswissenschaften, dein neues Wunsch-Unterrichtsfach und für das, welches du behältst. Im Februar (idealerweise vor der Kursanmeldung) wechselst du und hast für deine neue Fächerkombination direkt schon die STEOP absolviert. Alle Leistungen aus dem Wintersemester schließt du daher sehr schnell vor dem Studienwechsel bereits ab, da alle Leistungen/Noten eingetragen sein müssen, um den Studienwechsel vornehmen zu können.
  • Der Wechsel im Februar zwischen Winter- und Sommersemester ist sehr knapp, vor allem mit Noteneintragung. Der Sommer (Juli-September) ist hier weit besser geeignet. Du kannst bereits im Sommersemester aus deinem neuen (auf das du bald wechselst) Unterrichtsfach Kurse belegen, die STEOP absolvieren, sodass du hier relativ reibungslos wechseln kannst ohne große Zeitverluste. Wichtig: In diesem Fall musst du die STEOP in deinen beiden Unterrichtsfächern machen UND ZUSÄTZLICH die STEOP in dem Fach, auf das du wechseln willst. Nur das gewährleistet reibungsloses Wechseln.
  • Bestehende Leistungen aus dem ‚abgewählten‘ Unterrichtsfach können für die Abdeckung der freien Wahlfächer (im Bachelor- und Masterstudium) genutzt werden.

Wenn es nicht wie im Idealfall beschrieben geht:

  • Fachstudium inskribieren: manchmal überschneiden sich Kurse zwischen Fach- und Lehramtsstudium. Du kannst also zum Beispiel das Fachstudium Germanistik inskribieren, wenn du planst, auf das Unterrichtsfach Deutsch zu wechseln und so schon vorher Kurse belegen. Auch hier: die STEOP Regelung muss beachtet werden (was bedeutet, dass du zusätzliche STEOP LVen belegen musst), jedoch gibt es in den BA-Fachstudien auch im Sommersemester STEOP Vorlesungen, sodass du diese direkt im Sommersemester auch abschließen kannst. Diese kannst du dann auch im Lehramt als freie Wahlfächer verwenden.
  • Du kannst in deinem aktuellen Studium bleiben und die STEOP dort vollständig abschließen, ab dann aber Kurse und Prüfungen aus dem Unterrichtsfach belegen, auf welches du (z.B. nach dem nächsten Wintersemester und nach Abschluss der STEOP für das neue Fach) wechseln willst. Nachteil: bei Kursen mit begrenzter Teilnehmer/innenanzahl (z.B. PS, UE) wirst du mitunter Studierenden, die für dieses Fach inskribiert sind, hintangestellt. Außerdem verfällt die Beihilfenbezugsberechtigung bei einem Wechsel nach dem 3. Semester (insofern du Studien- oder Familienbeihilfe beziehst).

Unsere Presseaussendung: Polaschek lässt Lehramtsstudierende ratlos und verunsichert zurück

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Vage Reformankündigungen könnten derzeit schon akuten Lehrermangel durch unzählige offene Fragen sogar noch verschärfen

Nach der vorschnellen Ankündigung am Freitag, nun auch das Sekundarstudium verkürzen zu wollen, lässt Minister Polaschek tausende Lehramtsstudierende ratlos und verunsichert zurück. Ein solch heftiger Umbau der Studienstruktur bedeutet massive Änderungen für jetzige Studierende, die aber jetzt Antworten bräuchten. Wer möchte denn in einem bereits obsoleten und überlangen Studiensystem überhaupt noch Lehramt beginnen oder weiterstudieren? Welche Antworten hat Minister Polaschek für diejenigen, die nun scheinbar umsonst zu lange studieren mussten? Und wie stellt sich der Minister überhaupt ein berufsbegleitendes Studiensystem vor? Angesichts des akuten Lehrermangels müsste man ordentliche Antworten liefern, anstatt durch vorschnelle Ankündigungen alle vor den Kopf zu stoßen. Einzig positiver Aspekt: trotz monatelangem Abwiegeln hat der Minister endlich eingesehen, dass das jetzige Studiensystem wirklich zu lange war – worauf die ÖH bereits seit Jahren mit Nachdruck hingewiesen hat.

„Minister Polaschek betreibt leider schon wieder Bildungspolitik mit der Brechstange: es wird beiläufig eine Ankündigung ohne weitere Details fallen gelassen und Studierende bleiben verunsichert zurück. Wir befürchten, dass Lehramtszahlen erneut einbrechen, denn Minister Polaschek hat das aktuelle Studiensystem hiermit für tot erklärt. Neue Studienpläne und die reale Verkürzung werden Jahre dauern“, kommentiert Maximilian Wagner aus dem Vorsitzteam der Hochschulvertretung der PH Salzburg die Ankündigung des Ministers.

„Die langjährige ÖH-Forderung nach einer Verkürzung des Lehramtsstudium ist endlich im Ministerium angekommen. Trotzdem können wir dem Minister nur raten, schnellstmöglich Schadensbegrenzung zu betreiben, da seine Ankündigung massive Verunsicherungen ausgelöst hat. Wir setzen uns gerne mit dem Minister an einen Tisch, um jetzt ein handfestes und studierendenfreundliches Umstellungspaket zu schnüren, denn das schuldet der Minister den aktuellen Lehramtsstudierenden“, ergänzt Matthias Hörzi, Vorsitzender der Studienvertretung Sekundarstufe der PH Oberösterreich.

Sollte der Minister nicht schnellstmöglich Antworten liefern, wird der Lehrermangel – trotz Reformankündigung – ungebremst weitergehen. 

Lehramtstudium und ein drittes Unterrichtsfach – das Erweiterungsstudium (Updated 2022)

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Das Lehramtsstudium besteht aktuell an den Universitäten immer zwangsläufig aus zwei Unterrichtsfächern – es ist ein kombinationspflichtiges Studium. Da ab Oktober 2016 an den PHs das alte NMS-System (mit eingeschränkter Wahlmöglichkeit bei den Fächerkombinationen) wegfällt, gilt dies nun auch für das neue BA-Studium für NMS/AHS/BHS – an den Unis wie an den Pädagogischen Hochschulen. Bei der Inskription müssen, wie auch schon vorher im Diplom-Lehramt, also die beiden Unterrichtsfächer genannt werden, für die man später auch die Berufsberechtigung mit dem Studienabschluss erwerben möchte. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass vielleicht auch ein drittes Unterrichtsfach interessant scheint – und ein breiteres Berufsprofil kann niemals schaden. Auch für Absolventen des alten Diplomstudiums kann ein drittes Unterrichtsfach eine sinnvolle fachliche Weiterqualifikation sein.
Dafür gibt es das sogenannte Erweiterungsstudium bei dem ein drittes Unterrichtsfach belegt wird. Wie funktioniert das?

Zuerst die Rahmenbedingungen:

Das Erweiterungsstudium ist nicht eigenständig. Es kann erst aufgenommen werden, wenn man ein reguläres Lehramtsstudium mit 2 Unterrichtsfächern bereits inskribiert oder abgeschlossen hat. Es kann erst abgeschlossen werden, wenn das eigentliche Haupt-Lehramt-Studium mit zwei Unterrichtsfächern abgeschlossen wurde. Wer also im Bachelor-Lehramt ein Erweiterungsstudium dazu nimmt, kann dieses Erweiterungsstudium Bachelor erst abschließen, wenn das eigentliche Haupt-Bachelor-Studium abgeschlossen ist. Selbiges gilt für das MA-Lehramt-Studium: das MA-Erweiterungsfach-Studium kann erst nach dem Abschluss des Hauptstudiums Master Lehramt abgeschlossen werden. Wenn man sich vom Hauptstudium exmatrikuliert, erlischt auch automatisch die Zulassung zum Erweiterungsstudium.
Dafür muss im Erweiterungsstudium keine Masterarbeit geschrieben werden (im Hauptstudium natürlich schon). Bachelorarbeiten, Fachprüfungen und BA- & MA-Prüfungen müssen aber auch im Erweiterungsstudium sein.
Über den Abschluss bekommt man ein BA-/MA-Zeugnis. Der Abschluss des Erweiterungsstudiums berechtigt aber nicht zum führen eines weiteren Titels (kein doppelter Master kann geführt werden).

Inskription des Erweiterungsstudiums

Wie bei jeder zusätzlichen Studieninskription, während man bereits zu einem anderen Studium an der Universität Salzburg zugelassen ist, geht die Inskription zum Erweiterungsstudium ganz einfach per Mail an Studium@sbg.ac.at (muss aber von der @stud-sbg.ac.at. Adresse geschickt sein, Name, Matrikelnummer und genauen Studienwunsch beinhalten)
Ausgenommen von diesem einfachen Verfahren der Inskription eines Erweiterungsstudiums per Mail sind Fächer mit gesondertem Aufnahmeverfahren, z.B. Sport, aber auch am Mozarteum die künstlerischen Fächer. Hier muss das Eignungsverfahren durchlaufen und bestanden werden.

Was ist im Erweiterungsstudium zu absolvieren?

Es muss das gesamte Teilcurriculum des dritten Unterrichtsfaches (Fachwissenschaft + Fachdidaktik) absolviert werden. Seit dem Studienplan 2019 gibt es dafür einen eigenen Anhang im Studienplan, sodass sehr klar ist, welche Kurse und welche Praktika noch zu absolvieren sind.
Wichtig zu beachten: Die Phasen von BA4 und BA5 des Erweiterungsstudiums können nicht parallel zu den BA4 und BA5 Phasen des Hauptstudiums belegt werden. Idealerweise belegt man also BA4 und BA5 für das Erweiterungsstudium frühestens ein Jahr nachdem man die Phasen im Hauptstudium abgeschlossen hat.

Studienende

Das Studienende ist dahingehend analog zum Hauptstudium: mit allen Nachweisen und dem ausgefüllten Prüfungspass geht es zur Prüfungssekretariat der SoE.

Berufszulassung mit BA Lehramt

Vom neuen Dienstrecht ist eine langfristige Anstellung nur mit abgeschlossenem MA Studium möglich. Auch für das dritte Unterrichtsfach braucht man im BA-/MA-System also einen Masterabschluss, um sich dauerhaft für eine Stelle für das Drittfach bewerben zu können oder eine solche Stelle dauerhaft zu haben. Die Alternative wäre, dass man u.U. die ewige Aushilfslehrkraft im dritten Unterrichtsfach ist.

Voranmeldung für Bachelor-Praktikum im 2. Semester (für das kommende Sommersemester 2023)

Die wichtigsten Infos auf einen Blick:

Anmeldemodus:

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen BWB.2-3, BWB.2-4 und BWB.2-5 erfolgt in zwei Schritten über PLUS-Online.

Anmeldephase 1:

Voranmeldung in der LV BWB.2×3 Voranmeldung – Beruf Lehrer/in: Lehrer/innenrolle reflektieren (Teil der PPS) (und für das Einführungspraktikum A + B) im SoSe 2023 in PLUS-Online

Montag, 07.11.2022, 08:30 Uhr bis Mittwoch, 30.11.2022, 23:59 Uhr.

Anmeldephase 2:

Selbständige Anmeldung in die gewünschte Untergruppe von BWB.2-3 Beruf Lehrer/in: Lehrer/innenrolle reflektieren (Teil der PPS) in PLUS-Online

Donnerstag, 26.01.2023, 14:30 Uhr bis Dienstag, 28.02.2023, 23:59 Uhr.

Für das Einführungspraktikum A + B sind Sie dann automatisch mitangemeldet.


Alle weiteren Infos findest du im Info-PDF des ZPPS.

STV Lehramt @Instagram