Wir hatten für den 1.12.2016 eigentlich einen Filmabend geplant gehabt. Gezeigt werden sollte der Film „Die Feuerzangenbowle“ – ein unterhaltsamer Film über Schule, das Schulsystem aus der Sicht von 1900 und längst Kultfilm an vielen Unis im deutschsprachigen Raum zur Weihnachtszeit. Nun wurde uns einen Tag vor dem Event mitgeteilt: Filmabende wie dieser sind am Unipark nicht länger erlaubt – solche ‚reinen‘ Unterhaltungserlebnisse sind ausschließlich der NaWi vorbehalten! Die Begründung: dieser Film ist nicht gesellschaftskritisch genug. Wo genau die Messlatte für „kritisch genug“ ist entscheidet die Uni. Welcher Film bei einem Filmabend gezeigt wird muss vorher auch der Uni mitgeteilt werden – dann wird entschieden, was ’nur‘ Spaß und was angeblich Bildung ist.
Es geht also nicht darum, dass der Raum unpassend ist. Der Raum steht leer und bleibt jetzt einfach ungenutzt. Es geht nicht darum, dass es Bedenken gibt bei der Veranstaltung. Es ist ein Filmabend, wie es sie am Unipark früher schon viele gegeben hat.
Diese Mail haben wir einen Tag vor dem Event bekommen!
Wir als STV machen solche Veranstaltungen in unserer Freizeit, stecken Zeit hinein, fahren mit unseren privaten Autos auf eigene Benzinkosten einkaufen. Wir machen das gerne. Gratis einen Filmabend für alle anzubieten, einen Grund für ein nettes Zusammenkommen, Zeit verbringen auch über den Kursraum hinaus – so stellen wir uns eine lebendige Uni vor, die nicht nur toter oder steriler Lern- und Forschungsraum ist.
Uni sollte eben nicht nur diese sterile Lernmaschinerie sein, sondern ist ein sozialer Ort des Lernens. Leider stößt das nicht überall auf Unterstützung.
Folgende Fragen ergeben sich trotz Artikel:
1. Wer entscheidet genau?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage? (in welcher Nummer des Mitteilungsblatts)
3. Was ist mir Freiheit der Kunst und Wissenschaft? Man könnte eine Debatte über den Film ja durchaus als wissenschaftliche Auseinandersetzung verstehen.
4. Wer wird sich in welcher Form bei der Uni-Leitung darüber beschweren?
5. Welche weitere Vorgehensweise ist geplant?
Hallo Tobias,
diese Entscheidung kam von den zentralen Wirtschaftsdiensten, in Verantwortung eines der Vizerektoren.
Als rechtliche Grundlage wird das HSG angeführt, nämlich dass die Universität die Nutzung von Räumen zeitlich einschränken kann. Eine solche inhaltliche Differenzierung halten wir aber nicht für in Ordnung. Einen rechtsgültigen Bescheid über die Raumverlegung hätten wir angefragt, wurde uns aber verwehrt.
Ja, also die inhaltliche Bewertung von Filmen halten wir auch für komisch – Freiheit ist da nicht erkennbar.
Wir haben bereits den Rektor kontaktiert und das weitergeleitet. Wir hoffen, dass wir da bald Antwort bekommen.
Wir wollten dies nun aufgrund der Absage erstmal öffentlich das ansprechen. Weitere interne Klärungen und auch rechtliche Aufarbeitung folgt dann in den nächsten Wochen.
Da hier alle Studienvertretungen und alle ÖH Organe betroffen sind, sehen wir das schon als größeres Thema und werden das exemplarisch aufarbeiten. Hier haben zum Glück in der STV Anglistik genug rechtliche Expertise und auch genug ÖH Erfahrung, sodass wir da nicht auf externe Stellen angewiesen sind.
Wir halten alle aber auf dem Laufenden.
Danke!