Wen betrifft diese Information? Lehramt BA 2016 und 2017
Auch wenn es bisher nicht viel Aufregen darum gab, aber die Lateinregelung im Studienplan 2016 und 2017 hat in den letzten Wochen für einige Fragen und letztendlich auch Probleme gesorgt. In diesem Zuge hat die Universitätsleitung diese Probleme nun endgültig gelöst, auch für alle anderen einige Erleichterungen eingeführt. Wir haben uns hier auch sehr in die Diskussion mit allen Stellen eingebracht und freuen uns über die erzielte Lösung.
Was war das Problem (alte Regelung)?
Der Studienplan 2016/17 hat für einige Fächer vorgeschrieben, dass Latein bis zum 5. Semester nachgeholt werden muss, sollte es nicht in der Schule bereits gemacht worden sein. Dies betrifft Katholische Religion, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung.
Nun sind die ersten von euch in das 5. Semester des Studienplans 2016 gekommen, manche haben trotzdem bisher kein Latein nachgeholt. Die bisherige Information und Auslegung war, dass es zu einem Anmelde- und Prüfungsstop kommt, bis Latein nachgeholt wurde. Doch nun, als dies real zur Debatte stand, kam auch die Auffassung ins Leben, dass das Nicht-Nachholen eine Exmatrikulation des Studiums zur Folge haben müsste. Daher konnten einige Betroffene von euch den ÖH-Beitrag nicht einzahlen, um sich rückzumelden. Andere wären bald davon betroffen gewesen.
Was ist die Lösung (neue Regelung)?
Alle müssen Latein nun bis zum Studienende nachholen – die alte Regelung wird nicht mehr eingefordert (Latein bis zum 5. Semester). Damit sind Prüfungssperre UND Exmatrikulation vom Tisch.
Englisch: alle, die im Studienplan 2016/17 sind (und ihr Studium nicht unterbrechen oder noch ein Unterrichtsfach wechseln) bleiben bei der Regelung, dass kein Latein gemacht werden muss.
Latein: Griechisch muss ebenfalls erst bis Studienende nachgeholt werden.
Für die Betroffenen:
Behaltet in den nächsten Tagen den Punkt „Studienbeitragsstatus“ auf PlusOnline im Auge (bei wem vorher die Überweisung nicht möglich war; also wer kein Doppelstudium hat). Sobald dort die Einzahlung möglich ist, überweist schnellstmöglich den offenen Betrag, sodass ihr euch noch für Lehrveranstaltungen anmelden könnt.Schreibt euren LV-Leitern, diese haben hoffentlich Verständnis für die Situation – und ihr könnt Ihnen die Situation auch mit dieser Information gut erklären.
Update 1 (26.02.2019): Griechischregelung ergänzt