Disclaimer: der hier besprochene Studienplan ist noch nicht von den zuständigen offiziellen Gremien beschlossen (Senat, Curricularkommission, Hochschulkollegium, etc.); aufgrund der Struktur und Arbeitsweise des Verbundstudiums ist aber eine Änderung nicht mehr möglich, sondern nur eine Ablehnung des hier behandelten Entwurfs (was aus unserer Sicht sehr unwahrscheinlich ist). Dennoch können wir keine Garantie geben, dass es keinerlei Änderungen vor der Beschlussfassung mehr gibt, noch dass dieser Entwurf beschlossen wird. Dies soll euch aber bereits möglichst früh einen Überblick der bevorstehenden Änderungen geben.
In eigener Sache: In den letzten 1,5 Jahren haben wir als STV gänzlich unbezahlt und ehrenamtlich mehr als 85 Sitzungen zwischen Linz und Salzburg teilgenommen, viele Inputs, Formulierungen und Problemlösungen eingebracht.Auch wenn nicht jeder Wunsch von uns berücksichtigt wurde, so ist dieser Studienplan doch eine Verbesserung in vielen Bereichen, auf die wir Stolz sind und die viel Zeit und Arbeit gekostet haben.
Allgemein (Bachelorstudium):
Der Studienplan Bachelor 2019 ist von den Lehrveranstaltungen, Modulen und ECTS je LV mit dem Studienplan 2016/17 bis auf kleinste Änderungen identisch. Größere Änderungen gibt es bei den Voraussetzungsketten (wofür wir uns sehr eingesetzt haben, dass es hier weniger Einschränkungen im Studium gibt). In unserer Voraussetzungssuchmaschine haben wir bereits die neuen Kursvoraussetzungen eingepflegt, sodass ihr diese bequem durchsuchen könnt.
Übergangsfristen: Studierende im Studienplan 2016/17 werden am 1. Oktober 2019 automatisch in den Studienplan 2019 umgestellt. Da es so gut wie keine Änderungen an den LVen, aber viele Detailverbesserungen gab, profitieren dadurch alle sofort davon.
Studierende im Bachelor Lehramt 2013 sollen ein variable Regelung bekommen, die maßgeblich davon abhängt, ob die gesetzlichen Dienstrecht-Regelungen (wir berichteten mehrfach) doch noch über 2019 hinaus vom Nationalrat repariert werden. Wenn repariert wird, läuft das Studium bis Ende November 2020. Wenn dies nicht der Fall ist, haben wir vom Rektorat die Zusicherung, dass es studierendenfreundliche Lösungen geben wird aber der Studienplan wird Ende November 2019 umgestellt werden – für diesen Fall haben wir von der STV neue Äquivalenzlisten entworfen, die KEINEN Studienzeit- oder ECTS-Verlust bedeuten. Damit besteht weiterhin die Möglichkeit, dass das Studium bis Ende November 2020 läuft, aber auch für ein früheres Ende sind alle Vorkehrungen getroffen, sodass niemand einen Nachteil erleidet. Am Ende ist nicht der Studienplan per se das Entscheidende, sondern dass in der Umstellung kein Mehraufwand für euch entsteht und keine Nachteile, keine Verluste von Studienleistung, kein Nachholen von Kursen!
Studierende im Magisterstudium können ihr Studium bis 30. November 2020 abschließen und werden dann in den Studienplan 2019 überstellt.
Erweiterungsstudien: Die konkreten Lehrveranstaltungen für ein Erweiterungsstudium (drittes Unterrichtsfach) und die sog. Upgrade-Studien (Erweiterungsstudium für Absolventen eines 6-semestrigen NMS-Lehramts der PH) sind im Studienplan nun genau aufgeführt. Dies macht das Studium einfacher und klarer.
Lateinpflicht: für alle Studierenden ab 1. Oktober gilt wieder in folgenden Fächern die allgemeine Pflicht, Latein entweder über die Schule oder über einen (kostenpflichtigen) Zusatzkurs und Zusatzprüfung an der Universität nachzuweisen. Dies betrifft folgende Fächer: Katholische Religion, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung, Englisch. Latein ist wieder bis Studienende nachzuweisen (nicht mehr bis zum 5. Semester wie im Studienplan 2016/17)! Hier konnten wir eine maßgebliche Verbesserung erreichen.
Lateinpflicht für Englisch-Studierende: Im Studienplan 2016/17 gab es keine Lateinpflicht im Unterrichtsfach Englisch. Wer aktuell in diesem Studienplan ist, für den ist eine Regelung vorgesehen, nach welcher ihr ganz normal weiterstudieren könnt und Latein auch nach einer Umstellung in den neuesten Studienplan nicht mehr nachweisen müsst.
STEOP: In den Bildungswissenschaften wurde die STEOP Regelung für euch vereinfacht, bzw. flexibilisiert. Im Studienplan 2019 besteht die STEOP aus der Lehrveranstaltung (ohne Anwesenheitspflicht) VU Einführung in erziehungswissenschaftliches Denken (2 ECTS), sowie nur noch einer weiteren Lehrveranstaltung nach Wahl aus dem Modul BWB 1, oder der Lehrveranstaltung (ohne Anwesenheitspflicht) VU Pädagogische Psychologie für Schule und Unterricht, oder der Begleit-LV zur oder dem Einführungspraktikum.
Damit sollte die „Stolperfalle“ STEOP in den Bildungswissenschaften für jeden Studierenden ohne Probleme machbar sein.
Bildungswissenschaften: Hier wurde klargestellt, dass eine negative Note z.B. in einem Begleitkurs nicht die Wiederholung des Praktikums zur Folge hat. Dies wurde zum Glück bereits jetzt so gehandhabt, doch eine Klarstellung war uns hier wichtig.
UF Deutsch: Die Bachelorprüfung besteht aus 4 Fächern (ÄDL, NDL, Sprachwissenschaft, Fachdidaktik). Alle 4 Teile werden schriftlich abgehalten und hier soll es auch bald Infoblätter zu den genauen Prüfungsmodalitäten geben, sowie 2x pro Semester geblockte Prüfungstage dafür geben.
UF Informatik: Hier wurden alle Kursvoraussetzungen ersatzlos gestrichen.
UF Katholische Religion: Hier gibt es nun eine explizite Lehrveranstaltung zur Erstellung der Bachelorarbeit.
Dies sind die uMn. wichtigsten Änderungen im Bachelorstudium, die wir euch schon vor der finalen Veröffentlichung des Studienplans mitteilen wollten.
Allgemein (Masterstudium):
Der Studienplan Master 2019 ist von den Lehrveranstaltungen, Modulen und ECTS je LV mit dem Studienplan 2016/17 bis auf kleinste Änderungen identisch. Größere Änderungen gibt es bei der Masterpraxis.
Erweiterungsstudien: Die konkreten Lehrveranstaltungen für ein Erweiterungsstudium (drittes Unterrichtsfach) sind im Studienplan nun genau aufgeführt. Dies macht das Studium einfacher und klarer.
Masterpraktikum: Die größte Änderung findet sich im Masterpraktikum. Wie auch viele von euch uns rückgemeldet haben, sind 500h Schulpraxis im Master auf eigene Kosten nicht in allen Fällen bezahlbar, die Stundenanzahl ist sehr hoch und wenn die Universität die Abdeckung nicht garantieren kann, ist der rechtzeitige Studienabschluss in Gefahr – oder die Anfahrtswege werden länger, wenn sehr weit entfernte Schulen vermittelt werden.
Hier haben wir nun ein neues Modell, welches sowohl die volle Anerkennung von Berufstätigkeiten garantiert, als auch eine kleinere Schulpraxis, ergänzt durch Wahlpflicht-LVen und freie Wahlfächer, für alle, die dies über die Uni absolvieren wollen.
Wir haben uns auch für eine LV Digitale Grundbildung eingesetzt, um auch für den digitalen Unterricht besser vorbereitet zu sein, sowie eine Ergänzung der LV „Schulrecht“ um dienstrechtliche Aspekte.
Wer hier bereits die LVen oder Praxis aus dem alten Studienplan absolviert hat: eine erneute LV-Belegung ist nach jetzigem Stand nicht notwendig und dies war uns auch wichtig – niemand soll durch Verbesserungen am Studienplan am Ende Nachteile haben.

Dies sind die uMn. wichtigsten Änderungen im Masterstudium, die wir euch schon vor der finalen Veröffentlichung des Studienplans mitteilen wollten.