Das Lehramtsstudium besteht aktuell an den Universitäten immer zwangsläufig aus zwei Unterrichtsfächern – es ist ein kombinationspflichtiges Studium. Da ab Oktober 2016 an den PHs das alte NMS-System (mit eingeschränkter Wahlmöglichkeit bei den Fächerkombinationen) wegfällt, gilt dies nun auch für das neue BA-Studium für NMS/AHS/BHS – an den Unis wie an den Pädagogischen Hochschulen. Bei der Inskription müssen, wie auch schon vorher im Diplom-Lehramt, also die beiden Unterrichtsfächer genannt werden, für die man später auch die Berufsberechtigung mit dem Studienabschluss erwerben möchte. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass vielleicht auch ein drittes Unterrichtsfach interessant scheint – und ein breiteres Berufsprofil kann niemals schaden. Auch für Absolventen des alten Diplomstudiums kann ein drittes Unterrichtsfach eine sinnvolle fachliche Weiterqualifikation sein.
Dafür gibt es das sogenannte Erweiterungsstudium bei dem ein drittes Unterrichtsfach belegt wird. Wie funktioniert das?
Zuerst die Rahmenbedingungen:
Das Erweiterungsstudium ist nicht eigenständig. Es kann erst aufgenommen werden, wenn man ein reguläres Lehramtsstudium mit 2 Unterrichtsfächern bereits inskribiert oder abgeschlossen hat. Es kann erst abgeschlossen werden, wenn das eigentliche Haupt-Lehramt-Studium mit zwei Unterrichtsfächern abgeschlossen wurde. Wer also im Bachelor-Lehramt ein Erweiterungsstudium dazu nimmt, kann dieses Erweiterungsstudium Bachelor erst abschließen, wenn das eigentliche Haupt-Bachelor-Studium abgeschlossen ist. Selbiges gilt für das MA-Lehramt-Studium: das MA-Erweiterungsfach-Studium kann erst nach dem Abschluss des Hauptstudiums Master Lehramt abgeschlossen werden. Wenn man sich vom Hauptstudium exmatrikuliert, erlischt auch automatisch die Zulassung zum Erweiterungsstudium.
Dafür muss im Erweiterungsstudium keine Masterarbeit geschrieben werden (im Hauptstudium natürlich schon). Bachelorarbeiten, Fachprüfungen und BA- & MA-Prüfungen müssen aber auch im Erweiterungsstudium sein.
Über den Abschluss bekommt man ein BA-/MA-Zeugnis. Der Abschluss des Erweiterungsstudiums berechtigt aber nicht zum führen eines weiteren Titels (kein doppelter Master kann geführt werden).
Inskription des Erweiterungsstudiums
Wie bei jeder zusätzlichen Studieninskription, während man bereits zu einem anderen Studium an der Universität Salzburg zugelassen ist, geht die Inskription zum Erweiterungsstudium ganz einfach per Mail an Studium@sbg.ac.at (muss aber von der @stud-sbg.ac.at. Adresse geschickt sein, Name, Matrikelnummer und genauen Studienwunsch beinhalten)
Ausgenommen von diesem einfachen Verfahren der Inskription eines Erweiterungsstudiums per Mail sind Fächer mit gesondertem Aufnahmeverfahren, z.B. Sport, aber auch am Mozarteum die künstlerischen Fächer. Hier muss das Eignungsverfahren durchlaufen und bestanden werden.
Was ist im Erweiterungsstudium zu absolvieren?
Es muss das gesamte Teilcurriculum des dritten Unterrichtsfaches (Fachwissenschaft + Fachdidaktik) absolviert werden. Seit dem Studienplan 2019 gibt es dafür einen eigenen Anhang im Studienplan, sodass sehr klar ist, welche Kurse und welche Praktika noch zu absolvieren sind.
Wichtig zu beachten: Die Phasen von BA4 und BA5 des Erweiterungsstudiums können nicht parallel zu den BA4 und BA5 Phasen des Hauptstudiums belegt werden. Idealerweise belegt man also BA4 und BA5 für das Erweiterungsstudium frühestens ein Jahr nachdem man die Phasen im Hauptstudium abgeschlossen hat.
Studienende
Das Studienende ist dahingehend analog zum Hauptstudium: mit allen Nachweisen und dem ausgefüllten Prüfungspass geht es zur Prüfungssekretariat der SoE.
Berufszulassung mit BA Lehramt
Vom neuen Dienstrecht ist eine langfristige Anstellung nur mit abgeschlossenem MA Studium möglich. Auch für das dritte Unterrichtsfach braucht man im BA-/MA-System also einen Masterabschluss, um sich dauerhaft für eine Stelle für das Drittfach bewerben zu können oder eine solche Stelle dauerhaft zu haben. Die Alternative wäre, dass man u.U. die ewige Aushilfslehrkraft im dritten Unterrichtsfach ist.