
Ein gemeinsames Schreiben des Vizerektor für Lehre, Erich Müller, und der Studienvertretung Lehramt
Sehr geehrte Studierende des Lehramts nach dem Curriculum 2013,
wie Ihnen vielleicht bekannt ist, wurde durch die Dienstrechtsnovelle 2018 festgelegt, dass Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Lehramt nach dem Curriculum 2013 nur dann mit einem regulären Dienstvertrag angestellt werden können, wenn sie ihr Studium bis zum 31.12.2019 abschließen.
Die Universität Salzburg und die Universität Mozarteum haben gegen diese Regelung sofort protestiert, da wir an den Universitäten festgelegt haben, dass dieses Curriculum bis 30.11.2020 studierbar sein soll. Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde auch zugesagt, alles zu unternehmen, dass diese Frist im Dienstrecht bis Ende 2020 verlängert wird. Für die Verlängerung dieser Frist ist eine Gesetzesnovelle nötig, mit der aber aufgrund der nun eingetretenen Regierungskrise realistischerweise nicht mehr gerechnet werden kann.
Da wir ein Studium, von dem wir wissen, dass Sie als Absolventinnen und Absolventen keine Arbeitsstelle bekommen, seriöserweise nicht länger anbieten können, müssen nun alle Studierenden des Curriculums 2013 spätestens nach Ablauf des 30.11.2019 in das demnächst verlautbarte Lehramts-Curriculum 2019 übergeführt werden.
Uns ist bewusst, dass diese Entwicklung nicht Ihnen als Studierende anzulasten ist. Daher können wir nur betonen, dass wir jegliche Studienzeitverlängerungen, sowie zusätzliche Kurs- und Bürokratiebelastungen in jedem Fall für Sie weitgehend vermeiden wollen. Ich kann Ihnen daher versichern, dass die Universität alles unternimmt, damit dieser Übergang für Sie so „schmerzlos“ als möglich erfolgt und daher die bereits absolvierten Studienleistungen so weit als rechtlich möglich anerkannt werden.
Für diese Anerkennung hat sich die Studienvertretung Lehramt die Mühe gemacht, für jedes einzelne Unterrichtsfach und für die Bildungswissenschaften eine entsprechende Äquivalenzliste zu erstellen, die nun von den zuständigen Curricularkommissionen inhaltlich überprüft werden. Diese Äquivalenzlisten werden dann als Anerkennungsverordnung des Vizerektors für Lehre verlautbart werden, sodass Ihrerseits keine Anträge auf Anerkennung gestellt werden müssen.
Weitere Informationen dazu und auch die konkreten Anlaufstellen für Fragen werden wir Ihnen nach der Überprüfung der Äquivalenzlisten so schnell als möglich, spätestens Ende August/Anfang September zukommen lassen.
Ich darf daher alle von Ihnen, die bereits jetzt absehen können, dass sie ihr Studium nicht bis zum 30.11.2019 abschließen werden, bitten, bereits im Laufe des Sommers freiwillig auf das neue Curriculum umzusteigen. Dadurch ist es Ihnen auch möglich, sich im Wintersemester bereits für die Lehrveranstaltungen des neuen Curriculums anzumelden, was bei einer automatischen Überführung nach dem 30.11. nicht der Fall ist.
Bitte senden Sie für diesen Umstieg eine E-Mailnachricht von Ihrer universitären Mailadresse an Uebertritt.Lehramt@sbg.ac.at , in der Sie verbindlich erklären, mit dem Wintersemester 2019/20 unwiderruflich auf das Curriculum 2019 für das Lehramtsstudium umsteigen zu wollen.
Ich darf Ihnen versichern, dass ich Ihnen, aber auch der Universität, diesen ganzen Ärger gerne erspart hätte. Durch die Regierungskrise wurden aber unsere und auch die Pläne des Bundesministeriums kurzfristig und unvorhersehbar durchkreuzt.
Für weitere Auskünfte stehen die Studienvertretung Lehramt und ich gerne zur Verfügung.
Erich Müller, VR für Lehre der Universität Salzburg, & STV Lehramt