Für dich erreicht: Prüfungsrecht verbessert in der Satzung der Universität Salzburg

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Studienpläne, Studienberatung und Veranstaltungen sind nur ein Teil unserer Arbeit – manche Probleme tauchen jedoch immer wieder auf, fachbereichsübergreifend und studienübergreifend. Auch hier kümmern wir uns und konnten mit unseren Vertreterinnen im Senat (Lisa und Juliana) in Zusammenarbeit mit der ganzen Studierendenkurie, sowie in Kontakt mit dem Rektorat, einige Verbesserungen in der Satzung und im Prüfungsrecht erreichen.
Wichtig: Diese Änderungen gelten nur an der Universität Salzburg und damit an der Universität Salzburg belegten Kursen, nicht an allen Hochschulen im Cluster Mitte.

  1. Häufig wurden Prüfungstermine so eng hintereinander angeboten, dass die Korrektur des ersten Prüfungstermins noch gar nicht abgeschlossen war, wenn bereits der zweite Prüfungstermin durchgeführt wird. Dies hatte zur Folge, dass man nicht alle Prüfungstermine überhaupt wahrnehmen kann und im Falle einer negativen Note nur noch einen angebotenen Prüfungstermin vor sich hatte. Besonders bei den STEOP Prüfungen, aber auch bei anderen Vorlesungsprüfungen war dies immer wieder ein Problem.
    Daher gibt es nun die Regelung in der Satzung, dass bei der Staffelung der Prüfungstermine darauf zu achten ist, dass nach „Zeugnisausstellung des vorangegangenen Prüfung die Anmeldung zum nachfolgenden Prüfungstermin möglich und eine angemessene Vorbereitungszeit von zumindest 14 Tagen gewährt“ wird.
  2. Auch nach dem schneereichen letzten Winter, mit Katastrophenalarm, gesperrten Straßen und verschneiten Wegen, teils Zugausfällen, kam es immer wieder zu Problemen, dass Studierende einfach nicht zur Uni anreisen konnten, manche Lehrende dies aber als Unterschreitung der Anwesenheitspflicht und einer negativen Note quittiert haben.
    Daher ist nun in der Satzung geregelt, dass „Abwesenheit aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, die zu Ausfällen der öffentlichen Verkehrsmittel, Straßensperren o.Ä. führen) (…) nicht in die Abwesenheitszeiten einzurechnen“ sind.

Bei Problemen, Fragen und studienrechtlichen Anliegen kannst du dich jederzeit an uns wenden. Auch wenn eine Lösung manchmal etwas dauert, so versuchen wir doch immer, eure Anliegen anzubringen und bestmöglich zu lösen.

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