BA 2013 – Info Mozarteum (Update: 14.08.2019)

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Originalbeitrag:
Sehr geehrte Studierende des Lehramts nach dem Curriculum 2013,
wie Ihnen vielleicht bekannt ist, wurde durch die Dienstrechtsnovelle 2018 festgelegt, dass Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Lehramt nach dem Curriculum 2013 nur dann mit einem regulären Dienstvertrag angestellt werden können, wenn sie ihr Studium bis zum 31.12.2019 abschließen.
Die Universität Salzburg und die Universität Mozarteum haben gegen diese Regelung sofort protestiert, da wir an den Universitäten festgelegt haben, dass dieses Curriculum bis 30.11.2020 studierbar sein soll. Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde auch zugesagt, alles zu unternehmen, dass diese Frist im Dienstrecht bis Ende 2020 verlängert wird. Für die Verlängerung dieser Frist ist eine Gesetzesnovelle nötig, mit der aber aufgrund der nun eingetretenen Regierungskrise realistischerweise nicht mehr gerechnet werden kann.
Da wir ein Studium, von dem wir wissen, dass Sie als Absolventinnen und Absolventen keine Arbeitsstelle bekommen, seriöserweise nicht länger anbieten können, müssen nun alle Studierenden des Curriculums 2013 spätestens bis 30.11.2019 in das aktuell verlautbarte Lehramts-Curriculum 2019 übergeführt werden (Mitteilungsblatt vom 27.06.19, 72. Stück): https://www.uni-mozarteum.at/de/university/intern/mb.php
Uns ist bewusst, dass diese Entwicklung nicht Ihnen als Studierende anzulasten ist. Daher können wir nur betonen, dass wir jegliche Studienzeitverlängerungen, sowie zusätzliche Kurs- und Bürokratiebelastungen in jedem Fall für Sie weitgehend vermeiden wollen. Ich kann Ihnen daher versichern, dass die Universität alles unternimmt, damit dieser Übergang für Sie so „schmerzlos“ als möglich erfolgt und daher die bereits absolvierten Studienleistungen so weit als rechtlich möglich anerkannt werden.
Für diese Anerkennung werden für jedes einzelne Unterrichtsfach und für die Bildungswissenschaften entsprechende Äquivalenzlisten erstellt, die von den zuständigen Curricularkommissionen inhaltlich überprüft werden. Diese Äquivalenzlisten werden dann als Anerkennungsverordnung des Vizerektors für Lehre verlautbart, sodass Ihrerseits keine Anträge auf Anerkennung gestellt werden müssen.
Weitere Informationen dazu und auch die konkreten Anlaufstellen für Fragen werden wir Ihnen nach der Überprüfung der Äquivalenzlisten so schnell als möglich, spätestens Ende August/Anfang September zukommen lassen.
Ich darf daher alle von Ihnen, die bereits jetzt absehen können, dass sie ihr Studium nicht bis zum 30.11.2019 abschließen werden, bitten, bereits im Laufe des Sommers freiwillig auf das neue Curriculum umzusteigen. Dadurch ist es Ihnen auch möglich, sich im Wintersemester bereits für die Lehrveranstaltungen des neuen Curriculums anzumelden, was bei einer automatischen Überführung nach dem 30.11. nicht der Fall ist.
Bitte senden Sie für diesen Umstieg eine E-Mailnachricht von Ihrer universitären Mailadresse an Uebertritt.Lehramt@sbg.ac.at , in der Sie verbindlich erklären, mit dem Wintersemester 2019/20 unwiderruflich auf das Curriculum 2019 für das Lehramtsstudium umsteigen zu wollen.
Die Abwicklung des Umstieges erfolgt über die Paris Lodron Universität Salzburg: Uebertritt.Lehramt@sbg.ac.at
Die Abwicklung der Anerkennung von Prüfungsleistungen erfolgt über die Universität Mozarteum Salzburg:anerkennung@moz.ac.at
Ich darf Ihnen versichern, dass ich Ihnen, aber auch der Universität, diesen ganzen Ärger gerne erspart hätte. Durch die Regierungskrise wurden aber unsere und auch die Pläne des Bundesministeriums kurzfristig und unvorhersehbar durchkreuzt.
Für weitere Auskünfte stehen die Abteilung des Studiendirektors/Bolognaprozess, die Studienvertretung Lehramt Mozarteum und ich gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Mario Kostal 

Ergänzung: Seit 1. Juli 2019 gibt erstmalig eine Studienvertretung am Mozarteum, die Studienvertretung Lehramt Mozarteum. Du kannst uns erreichen unter stv.mozarteum@lehramt-salzburg.at

Update: 14.08.2019

Damit niemand exmatrikuliert wird, um sich z.B. bei der Uni Salzburg mit der selben Studienkombination zu inskribieren im neusten Studienplan (was auch zu Problemen mit Beihilfen und Unterstützungsleistungen führen könnte), bleiben alle Hauptinskribierten am Mozarteum eingeschrieben.
Die Uni Salzburg und die Uni Mozarteum werden eine aufeinander abgestimmte und übereinstimmende Anerkennungsliste Ende August/Anfang September veröffentlichen.

„Studierende im Curriculum 13W mit Erstzulassung an der PLUS (= Studienkennzahl UD) wenden sich bzgl. der Umstellung in das Curriculum 19W an: Uebertritt.Lehramt@sbg.ac.at
Studierende im Curriculum 13W mit Erstzulassung am MOZ (= Studienkennzahl UU) wenden sich bzgl. der Umstellung in das Curriculum 19W an: robert.schiller@moz.ac.at
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen für die künstlerischen Unterrichtsfächer erfolgt jedenfalls über die Universität Mozarteum Salzburg: anerkennung@moz.ac.at
Informationen zu den Anerkennungsverordnungen werden bis Anfang September an Sie verschickt.
Bei Rückfragen zu den Prüfungspässen sowie zur Abklärung eines Abschlusses bis 30.11. wenden Sie sich bitte umgehend an: susanne.eder@moz.ac.at bzw. sigrid.sullivan@moz.ac.at

Wichtig für alle im Unterrichtsfach Textiles Gestalten oder Werkerziehung: Ihr könnt euch mit euren bisherigen Fächern in den Master einschreiben; beide Fächer werden auch auslaufend bis 30. September 2024 noch angeboten. Danach würdet ihr in das neue Unterrichtsfach „Gestaltung: Technik. Textil.“ umgestellt; da das neue Unterrichtsfach jedoch eine andere Ausrichtung hat, als die einzelnen bisherigen Fächer müsstet ihr Kurse nachholen.

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