BA13 – Last Minute Abschluss Tutorial

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Mit der Frist für den Bachelor Lehramt 2013 bis Ende November erreichen uns viele Fragen, daher wollten wir die häufigsten Fragen mal zusammenschreiben. Dies betrifft alle, die noch einen Abschluss bis Ende November schaffen und diesen anstreben – alle, die den Studienabschluss nicht bis dahin schaffen (da noch Kurse fehlen) sei ein freiwilliger Überstieg in den Studienplan 2019 empfohlen (siehe auch gemeinsame Aussendung des VR Lehre und von uns).

Studienbeitrag: wer bereits seine Toleranzsemester überschritten hat, kommt in eine Bredouille. Ohne Bezahlung für das Wintersemester ist KEINE Anmeldung für Kurse im Wintersemester möglich. Lediglich der Abschluss geht bis Ende November ohne Bezahlung.
Sobald der Studienbeitrag bezahlt ist, kann der Betrag aber nicht mehr zurückgefordert werden, wenn zwischen 1. Oktober und Ende November erst der Studienabschluss erfolgt. Das Geld ist dann also futsch, aber das Semester kann genutzt werden.

Inskriptionsfrist für den Master: Die Frist für die Inskription in den Master ist ebenfalls Ende November. Wer also im Wintersemester Kurse belegen will, muss nicht nur bis Ende November sein Studium abschließen, sondern sich auch bis dahin für den Master inskribieren (was auch die Bearbeitung des Prüfungspasses im Prüfungsreferat einschließt – der Bachelorabschluss muss eingetragen sein). Ab 1. Dezember ist keine Inskription für Bachelor- und Masterstudien mehr möglich und die nächste „Einstiegsmöglichkeit“ in den Master ist dann erst im Sommersemester 2020.
Für den Fall, dass das Bachelorstudium zwar abschließt, sich jedoch nicht mehr für den Master inskribieren konnte, ist man von 1. Dezember bis zum Beginn des Sommersemesters nicht inskribiert und es können auch technisch keine Noten von Lehrveranstaltungen aus dem Wintersemester am Ende eingetragen werden – da ihr kein Studium über das gesamte Semester laufen hattet.

Kursanmeldung für Masterkurse: Wenn man sich rückgemeldet hat und noch sein Studium bis Ende November abschließt (und den Master inskribiert, da sonst keine Noteneintragung von Kursen im Wintersemester möglich wäre, siehe oben), ist die Belegung von Kursen möglich. Die Frage war häufiger, ob und wie die Kursanmeldung problemlos über PlusOnline möglich ist. Wir können darauf aktuell keine Antwort geben – da es sich aber um das Vorziehen handelt, also keine Pflichtkurse im noch laufenden Bachelorstudium, werden Studierende im Masterstudium vorrangig behandelt. Selbst wenn es also Probleme mit der Kursanmeldung gibt, solltet ihr euch an den Dozenten wenden können und noch offene Plätze im Kurs belegen können. Euren Dozenten solltet ihr auch darauf hinweisen, dass ihr dann im Master seid – sodass er euch im laufenden Semester über euer neues Masterstudium anmeldet, bzw. die Noteneintragung direkt in das Masterstudium vornimmt.

Abgabe von Prüfungspässen: Es reicht nicht aus, ein Unterrichtsfach abzuschließen und einzureichen. Erst wenn beide Unterrichtsfächer und die allg. pädagogische und schulpraktische Ausbildung innerhalb der Frist abgeschlossen UND eingereicht sind, ist das Studium abgeschlossen. Dies inkludiert auch notwendige Ergänzungsprüfungen wie Latein. Was passiert, wenn zwar alle Prüfungen bis Ende November 2019 abgeschlossen, der Prüfungspass erst Anfang Dezember abgegeben wird, können wir nicht sagen – da es den Studienplan 2013 zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gibt, können wir aber nur schwer von diesem Selbstversuch abraten – zusätzlich habt ihr dann jedenfalls kein aktives Studium bis Sommersemester 2020 und könnt keine Kurse abschließen (da die Inskriptionsfrist für den Master für das Wintersemester Ende November endet).

Alternative: Insbesondere die Inskriptionsfrist für den Master kann ein Problem werden, wer am letzten Novembertag seine Prüfungspässe einreicht. Wenn die Bearbeitung dann dauert und eine Inskription nicht mehr möglich ist, wären auch der bezahlte Studienbeitrag und alle Kursanmeldungen umsonst – die Kurse können nicht mehr abgeschlossen werden, da man mit dem Studienabschluss exmatrikuliert ist. Das hat auch Konsequenzen für Studien- und Familienbeihilfe in dieser Zeit ohne Studienstatus.
In diesem Fall wäre der sichere Weg, erst im Februar sein Studium abzuschließen (was aber eine Überstellung in das Clusterstudium bedeutet) – dafür kann man Kurse auf jeden Fall belegen und abschließen, Unsicherheiten bzgl. Abschluss und Inskription entfallen damit. Da die Äquivalenzlisten noch nicht fertig sind, kommt dafür an dieser Stelle eine andere Unsicherheit dazu (die aber bis Ende August/Anfang September erscheinen soll).

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