Wer den Studienplan genau liest, wird dort auf die Regelung stoßen, dass alle Wiederholungen einer Prüfung an jener Institution erfolgen müssen, an der auch der erstmalige Prüfungsantritt erfolgt ist. Nachdem auch prüfungsimmanente Kurse per Definition nichts weiter als eine, das ganze Semester umfassende, Prüfung sind, hat dies natürlich weitreichende Auswirkungen. Wenn ein prüfungsimmanenter Kurs also z.B. an einer bestimmten Institution nur einmalig angeboten wird oder erst mehrere Semester später wieder angeboten wird, wäre diese Regelung eine starke Behinderung.
Obwohl wir daher gerne die absolut freie Belegbarkeit ohne Einschränkungen im Studienplan gerne gehabt hätten und auch entsprechende Vorschläge eingebracht haben, gibt es aufgrund unserer Einwände folgende (vom Studienplan leicht abweichende, aber positivere) Regelung, welche als Testphase für ein Jahr nun so gehandhabt wird:
- Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen können, abweichend vom Studienplan, auch an anderen Institutionen im Cluster wiederholt werden.
- Vorlesungsprüfungen, kommissionelle Prüfungen und Fachprüfungen müssen jedoch weiterhin an jener Einrichtung wiederholt werden, an der auch der Erstantritt erfolgt ist.
Dies gilt es, z.B. bei der Sprachbeherrschungsprüfung in Englisch (Fachprüfung), zu bedenken, wenn man zum ersten Termin antritt – die Wahl der Institution ist auch die Wahl für alle weiteren Antritte.
Wer dennoch abweichend von dieser Regelung Prüfungen ablegt läuft Gefahr, dass diese Ergebnisse aus einer Wiederholung „für nichtig erklärt werden“.
(Stand: 10. Oktober 2019; Informationen aus der Steuerungsgruppe und Auskunft der Rechtsabteilung Uni Salzburg)