Disclaimer: Dieser Artikel zitiert rein das Regierungsübereinkommen zwischen ÖVP und Grünen, soll keine inhaltliche Bewertung oder Kommentar vornehmen und dient rein der Informationszusammenstellung für Studierende mit den wichtigsten Änderungsvorschlägen für die Hochschulen und das Lehramt. Die Arbeit basiert auf einer Zusammenstellung, die die Kollegen der ÖH Uni Innsbruck bereits vorgenommen haben, die von uns aber grob auf Richtigkeit und Relevanz überprüft und angepasst wurde, sowie in Lehramt-relevanten Bereichen erweitert wurde.
Das gesamte Regierungsprogramm haben wir hier hinterlegt.
1Kunst und Kultur
Nachwuchsförderung – Start Now
– Schaffung von gemeinschaftlichen Plattformen zwischen Studierenden und Absolventinnen/ Absolventen (bis zu 4 Jahre) sowie professionellen Kulturorganisationen/ Universitäten zur Präsentation und Unterstützung von Kooperationen. (S. 50)
2Verkehr & Infrastruktur
Umweltfreundliche, leistbare Mobilität für alle in Stadt und Land
– Um 1 Euro pro Tag in einem Bundesland, um 2 Euro pro Tag in einem und im Nachbarbundesland, um 3 Euro pro Tag das gesamte Bundesgebiet
– Kostengünstige Variante für junge Menschen in Ausbildung und Studierende (S. 122)
3Familie & Jugend
Familien stärken, Partnerschaftlichkeit und Gleichstellung fördern
– Anheben der Einkommensgrenze für Studierende (von € 10.000 auf € 15.000) (S. 283)
4Bildung
Deutschförderung im Bildungssystem
– Aus- und Weiterbildungsoffensive für Pädagoginnen und Pädagogen durch einen bedarfsgerechten Ausbau des DaF-/DaZ-Studiums
– Verankerung verpflichtender DaZ-Module für alle Studierenden in der PädagogInnenbildung NEU (S. 291)
Österreichs Schulbildung digitalisieren
– Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen als digitale Pilotschulen ausstatten, um für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer optimale Bedingungen zu ermöglichen sowie den pädagogischen Mehrwert neuer Technologien zu testen und zu beforschen
– Erweiterung der digitalen Kompetenzen von Pädagoginnen und Pädagogen: digitale Fachdidaktik in allen Lehramtsstudien verankern sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle Lehrerinnen und Lehrer (S. 293)
Schulen brauchen qualifizierte Quereinsteigerinnen und -einsteiger
– Erarbeitung eines Quereinstiegsmodells – beginnend bei der Elementarpädagogik bis hin zur Sekundstufe II – in Abstimmung mit den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der nötigen pädagogischen Qualifikation
– Parallel dazu bessere Optionen für den (auch zeitweisen) Aus- oder Umstieg aus dem Beruf der Pädagogin/des Pädagogen (S. 294)
Bedarfsgerechte Ressourcen für unsere Schulen
– Studierende an pädagogischen Hochschulen sollen mehr Praxis an Schulen sammeln wie z.B. in der Nachmittags- und Ferienbetreuung und dadurch zusätzliche Unterstützung in ihrem Fachgebiet gewährleisten
– Schaffung eines schulpraktischen Moduls für Lehramtsstudierende in den Ferienmonaten mit Anrechnungsmöglichkeit auf das Studium (S. 294 f)
Schulorganisation verbessern
– Entwicklung eines Lehramtsstudiums „Ethik“ mit Anrechenbarkeit von bestehenden Aus- und Fortbildungen (Religionspädagogik und Lehrgänge) (S.298)
Musikschulen und Musikpädagoginnen und -pädagogen
– Erstellen der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Musikschullehrerinnen und -lehrern an öffentlichen Schulen und gegenseitige Anerkennung von Fächern (Schaffung von Wahlpflichtfächern) (S. 298)
Stärkung der dualen Ausbildung
– Durchlässigkeit zwischen Allgemeinbildung und Berufsausbildung sowie Studienberechtigung durch Berufspraxis sicherstellen (S. 300)
5Wissenschaft und Forschung
Universitätsfinanzierung, Governance und Karriereentwicklung für den wissenschaftlichen Nachwuchs (u.A.)
– Systematischer Aufbau und Stärkung der Exzellenz im Nachwuchsförderungsbereich (z.B. Kombinationsstudium Master und PhD
– Weitere Modernisierung der Universitäts- und Hochschulorganisation: professionelles Management auf allen Ebenen, schnellere Entscheidungen, Schaffung von Exzellenz-Clustern (nicht jedes Fach muss an jedem Standort unterrichtet werden) und Überdenken des Verhältnisses Universitätsrat, Rektorat, Senat in den Entscheidungsstrukturen
– Klimaschutz/Ökologie: Die öffentlichen Hochschulen sollen an der Österreichstrategie zum Standort- und Klimaschutz teilnehmen (z.B. Investitionen in klimaschonende Gebäude, Einsatz eigener Forschungskompetenz, Übertragung des Know-hows auf andere öffentliche Gebäude). (S. 305)
Studienbedingungen und Studienwahl
– Novellierung des Studienrechts:
— Zur Novellierung des Studienrechts wird eine Arbeitsgruppe aus uniko, ÖH und BMBWF zur gemeinsamen Positionsentwicklung eingerichtet.
— Bestehende Vorarbeiten von uniko und ÖH sollen berücksichtigt werden.
— Ziel dieser Novellierung ist die Weiterentwicklung eines lebensnahen und leistungsbezogenen Studienrechts, das Verbindlichkeit fordert und Studierbarkeit fördert
– zur Senkung der Drop-outs und Verkürzung der Studiendauer.
– Prüfung von Maßnahmen zur Steigerung der Verbindlichkeit im Studium (z.B. verpflichtendes Wahrnehmen von Prüfungen)
– Prüfung der Regelungsdichte im Studienrecht
– Prüfung eines Modells für Teilzeitstudierende (z.B. gekoppelt an Berufstätigkeit, Betreuungspflichten etc.)
– Grundlegende Validierung der ECTS-Punkte mit angebotenen Lehrveranstaltungsstunden unter Wahrung der grundsätzlichen Bologna-Idee (z.B. Stärkung des Projektunterrichts)
– Stärkere Anerkennung von studienspezifischen berufspraktischen Qualifikationen im Rahmen der Curricula (non-formale Bildung)
– Steigerung der Durchlässigkeit zwischen und innerhalb der Hochschulsektoren sowie Optimierung der Anerkennung (auch von Vorleistungen aus nichtakademischen Bildungswegen) „kein Abschluss ohne Anschluss“
– Fortführung der MINT-Offensive (unter Überprüfung des Fächerbündels) an Universitäten und Fachhochschulen bei gleichzeitiger Berücksichtigung anstehender Herausforderungen (z.B. Klimaveränderung, alternde Bevölkerung)
– Kooperation zwischen Universitäten und Fachhochschulen im Bereich der Lehre, standort- und fachspezifische sowie österreichweite Abstimmung des Lehrangebots
– Ausbau der Studienförderung und Prüfung einer grundlegenden Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der Familienbeihilfe und steuer- und unterhaltsrechtlicher Aspekte
Zugangsregelungen, Einstieg ins Studium und StEOP
– Qualitätsvolle und faire Weiterentwicklung der bestehenden Zugangsregelungen, insbesondere in stark nachgefragten Studien; Evaluierung und evidenzbasierte Gesamtschau und Weiterentwicklung
– Durchführung einer österreichweiten Maturierenden-Studie zur sozialen Dimension, Berufs- und Studienaspirationen (S. 306)
– Studienberatung und Information: Das bereits erprobte Modell der Studienberatung (z.B. Studieren probieren) wird gestärkt und weitergeführt.
– Pilotprojekt „Flexible Studieneingangsphase“: Zur Verbesserung der Studienwahlentscheidung wird ein Pilotprojekt einer flexiblen Studieneingangsphase eingerichtet. Dabei erworbene ECTS-Punkte sind auf das letztlich gewählte Studium anrechenbar.
– Beibehaltung des derzeit bestehenden Systems der Studienbeiträge, mit regelmäßiger ValorisierungQualitätssicherung und Profilbildung im Hochschulsektor
– Weiterentwicklung der Eignungsprüfung für angehende Lehrkräfte und Prüfung einer möglichst frühen Einführung in die Praxis, um die bestgeeigneten Personen für das Bildungssystem auszubilden (S. 307)
Qualitätssicherung und Profilbildung im Hochschulsektor
– Evaluierung und Weiterentwicklung der PädagogInnenbildung NEU inklusive der Verbündestruktur in Zusammenarbeit mit den Universitäten auf Basis der Stärken der jeweiligen Institutionen
– Weiterentwicklung der Eignungsprüfung für angehende Lehrkräfte und Prüfung einer möglichst frühen Einführung in die Praxis, um die bestgeeigneten Personen für das Bildungssystem auszubilden
– Interkulturelle und Gleichbehandlungskompetenzen müssen in allen pädagogischen Ausbildungen als Pflichtlehrveranstaltungen enthalten sein. (S. 307)
Schwerpunkt Bildungsexport und Internationalisierung setzen
– Stärkung Österreichs als attraktiver Standort für internationale Studierende und Wissenschafterinnen und Wissenschafter. Verbesserte Kooperation der österreichischen Vertretungsbehörden mit der Fremdenrechtsbehörde und den wissenschaftlichen Einrichtungen
– Weiterentwicklung der Stipendienprogramme des österreichischen Austauschdienstes (OeAD), um hochqualifizierte PhD-Studierende nach Österreich zu holen (v.a. im Bereich MINT) -> Ausländische Studierende (S. 309)