Stellungnahme zum Entwurf der Covid-Verordnung des Ministeriums

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Bei Gesetzesänderungen und Verordnungen, die uns als Studierende betreffen, bringen wir immer Stellungnahmen im Ministerium ein, um auch aufzuzeigen, was bestimmte Änderungen für uns in Salzburg bedeuten würden, um auf Probleme hinzuweisen, Hinweise einzubringen oder auch um sinnvolle Teile zu bekräftigen.

Diese Woche haben wir uns intensiv mit der Covid-Verordnung für Hochschulen und Universitäten beschäftigt, das wichtigste fassen wir hier zusammen (Achtung! Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies nur ein Entwurf):

  • Die Nachfrist würde bis Ende Juni verlängert. Ein Einstieg in den Master wäre damit bis Ende Juni möglich, verschobene Prüfungen/Abschlussprüfungen könnten also bis dahin noch gemacht werden, ohne dass Studienbeitrag gezahlt würde. Leider gibt es keine Regelung für Rückforderungen für alle, die sich aufgrund der Verschiebung von Prüfungen jetzt rückgemeldet und Studienbeitrag gezahlt haben. Dies haben wir kritisiert.
  • Kurse sollen in den Sommer verlängert werden können (Juli-September), oder zusätzliche Kurse könnten im Sommer angeboten werden. Hier haben wir kritisiert, dass dies ohne Schutzfristen willkürlich gemacht werden kann. Nicht alle Mietverträge in Wohnheime laufen über den Sommer, und dies sind Zusatzkosten die dadurch anfallen. Viele sind auch von Einkommen im Sommer abhängig, insbesondere wenn auch die Eltern von finanziellen Einschnitten jetzt betroffen sind. Eine Verlängerung in den Sommer darf nicht einfach willkürlich passieren.
  • Abgabefristen für Bachelorarbeiten (Master- und Diplomarbeiten haben ja keine festen Fristen) würden um die Dauer der Covid-Einschränkungen verlängert. Das ist gut, da ohne Bibliothek oder Universitätsressourcen nicht in jedem Fachgebiet normal gearbeitet werden kann.
  • Eine Beurlaubung könnte bis Ende Juni auf Antrag beendet werden. Damit wären Prüfungen im Sommer möglich.
  • Es wird ermöglicht, dass Prüfungen digital durchgeführt werden.
  • Das Semester wird für Studienbeihilfe nicht gezählt und es gibt großzügige Regelungen bei der STEOP, sowie Kursvoraussetzungen.
  • Kursmodalitäten könnten während des Semester geändert werden. Wir haben hier hingewiesen, dass es Schutzfristen braucht, da eine willkürliche Änderungen jederzeit nicht zielführend ist. Auch braucht es Anhörungsrecht, um Problemen vorzubeugen.
  • Wir haben kritisiert, dass es keine Regelungen zu Studienbeitragserlässen oder -rückzahlungen gibt.
  • Aktuell wären nur Übergangsfristen neu verlängert, wenn ein Studium während des Sommersemesters ausläuft. Für andere Studiengänge (z.B. Magister-Lehramt) gibt es noch keine zentrale Regelung. Wir haben hier einen größeren Zeitraum gefordert, da auch Studiengänge mit Ende im November jetzt betroffen sind von Schließungen und Einschränkungen.

Basierend auf dieser Verordnung wird sicherlich auch die Uni Salzburg genauere Informationen und Richtlinien veröffentlichen, was Bibliotheksöffnung, Prüfungsdurchführung, etc. betrifft.