Leistungsstipendium und Studienabschlussstipendium (inkl. Lehramtsregelung)

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Bis 31.10.2017 können die jährlichen Leistungsstipendien, sowie auch die Förderungsstipendien (u.A. für Master- und Diplomarbeiten) beantragt werden.

Das Leistungsstipendium setzt einen Studienabschluss im vergangenen Jahr, einen Notenschnitt von 2,0 oder besser, eine Studiendauer innerhalb der Toleranzsemester sowie eine österreichische Staatsbürgerschaft voraus.

Das Förderungsstipendium muss vor Abschluss der Abschlussarbeit beantragt werden, auch hier muss eine Notenschnitt und die Studiendauer nachgewiesen werden.

Im Lehramt kann man an denjenigen Fakultäten einen Antrag einreichen, an denen man studiert, z.B. Naturwissenschaftliche Fakultät bei einem NaWi-Fach, KGW für alle geisteswissenschaftlichen Fächer und Sprachen, etc.

Im Cluster Mitte:

Einen Antrag auf Förderung kann man nur an der Hochschule/Uni stellen, an welcher man inskribiert ist. Wer als in Linz hauptinskribiert ist kann keinen Antrag an der Uni Salzburg stellen.

 

Weitere Informationen, die Richtlinien und Antragsformulare findest du hier

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