Liebe Studis,
Im Dezember gingen die ersten Wogen hoch, da es keine dienstrechtliche Regelung für die Absolventinnen und Absolventen des Bachelor Curriculums 2013 gab (Link SN). An der Lösung, die dann im Dezember im Nationalrat beschlossen wurde, wurde bereits ein dreiviertel Jahr von vielen Seiten – STV, Bundes-ÖH, Uni und Ministerium – gearbeitet. Jedoch wurde das Problem nur gelöst für alle, die bis Ende 2019 ihren Bachelor abschließen. Dies führt dazu, dass all jene von euch, die erst mit WiSe19/20 oder SoSe20 fertig werden würden mit dem Lehramt Bachelor nach aktuellem Stand nicht vom Dienstrecht abgedeckt wären. Denn bisher war immer geplant, den Bachelor Lehramt 2013 noch bis November 2020 anzubieten.

Was nun?
Dies stellt ein großes Problem dar und wir sind seitdem in Gesprächen und Kontakt mit allen Partnern. Wie manche schon im Dezember richtig erkannt haben, ist die Uni nun im Zugzwang, sollte es zu keiner weiteren Nachreparatur des Dienstrechts kommen. Obwohl in dieser Sache noch nichts entschieden ist, wollten wir euch zeitnah und offen sagen, was die möglichen Lösungen und Konsequenzen sein könnten, da sie euch in jedem Fall betreffen.
Option 1: Der Gesetzgeber repariert erneut
Sollte das Dienstrecht mit einer neuen Reparaturfrist bis Dezember 2020 geändert werden, wäre das Problem vom Tisch. Dazu müssten die beteiligten Ministerien und der Nationalrat aber langsam handeln, denn Option 2 müsste bereits vor Beginn des Wintersemesters ansonsten umgesetzt werden.
Option 2: Die Studierenden müssten in das Bachelorcurriculum NEU 2019 überführt werden
Noch diesen Sommer müsste, sollte sich in Wien nichts tun, die Frist um ein Jahr verkürzt werden, sodass der Lehramt Bachelor 2013 noch im Herbst 2019 endet. Wir wissen, dass dies überraschend kommt und die Universität hier eigentlich Planungssicherheit bieten sollte, aber unter den gegebenen Umständen gäbe es keine andere Wahl, wenn Option 1 keine Option mehr ist.
Für diesen Fall muss es dann ordentliche Übergangsregelungen geben (Stichwort: Äquivalenzliste und Anerkennungen), sodass niemand zurückgeworfen wird oder eine Studienzeitverlängerung dadurch erleidet. Dafür werden wir uns stark einsetzen und arbeiten bereits an entsprechenden Plänen. Das Rektorat hat eine solche Lösung bereits in Aussicht gestellt.
Unsere Empfehlung:
Wer bereits soweit ist, über die Sommersemesterferien 2019 sein Studium irgendwie abschließen zu können, sollte dies auch versuchen. Schreibt auch uns eine Mail, sollten die Kursplätze nicht ausreichen.
Wer sein Studium bis in den Herbst nicht abschließen kann: wartet noch mit dem Studienplanwechsel. Wie oben bereits geschrieben würde mit einer Fristverkürzung sehr wahrscheinlich auch eine großzügige Lösung für den Übergang geschaffen. Wer vorher wechselt, verliert bei der jetzigen Äquivalenzliste in manchen Fächern viele Pflichtkurse, die nicht anerkannt werden können.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch beide Optionen denkbar, jedoch mahlen die Mühlen im Lehramt langsam und wir wollen euch nicht im Dunkeln lassen. Bei Unklarheiten könnt ihr uns gerne schreiben, jedoch können wir zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mehr dazu sagen, als hier schon ausgeführt ist.