Als Ergänzung der Information der ÖH Uni Salzburg (Originalposting hier) haben wir hier eine erweiterte Information speziell für das Lehramtsstudium
COVID-19-Hochschulgesetz, BGBl. I Nr. 23/2020
§ 3 Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit COVID-19 im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der Gesundheitsvorsorge, des Unterrichtswesens oder der Versorgungssicherheit durchgeführt werden, können für Studien an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und in Fachhochschul-Studiengängen im Ausmaß von 4 ECTS-Anrechnungspunkten pro Monat
1. als frei zu wählende Lehrveranstaltungen, sofern diese im Curriculum vorgesehen sind, oder
2. für gemäß § 31 Abs. 3 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, im Curriculum entsprechend gekennzeichnete Module oder Lehrveranstaltungen, oder
3. als Praktika, soweit diese Tätigkeiten den im Curriculum geforderten Praktika vergleichbar sind, anerkannt werden.
Im Lehramtsstudium (Studienplan 2019) kann daher folgendes anerkannt werden:
1. die freien Wahlfächer im Ausmaß von 6 ECTS im Bachelorstudium, sowie 4 ECTS im Masterstudium (max. 12 ECTS, dann muss aber das kleine Masterpraktikum gewählt werden)
2. Bachelor: BWB 3.2 Gender, Diversität und Inklusion: Vielfalt (in) der Schule (3 ECTS); Master: BWM 3 eines (!) des gebundenen Wahlmodule (5 ECTS)
Wer im Praktikum BA5 oder Masterpraktikum ist, kann bestimmte Tätigkeiten alternativ zur Abdeckung der Praktikumsstunden verwenden, wobei hier keine (!) Doppelverwendung mit den obigen Anerkennungen rechtlich gedeckt ist. Nur wer genug Stunden hat, um Praktikumsstunden UND die Stunden für eine ECTS Anerkennung hat, kann beides in Anspruch nehmen. Genaueres zur Praktikumsregelung hier.
Da die gesetzliche Regelung sehr unklar ist, hat der VR für Lehre und Studium folgende Detailregelungen festgelegt:
– Anerkannt werden verlängerter Zivil- und Präsenzdienst und Milizdienst, da reicht eine allgemeine Bestätigung, Einberufungsbefehl, usw.
– Anerkannt werden sonst nur Tätigkeiten, die im Rahmen einer Organisation oder einer Firma im Zusammenhang mit COVID erbracht wurden, zB Rotes Kreuz, Caritas, diverse Hilfsdienste, Post, aber auch Spar, Billa, ÖH Nachbarschaftshilfe und ÖH Lernbegleitung usw., aber keine privaten Tätigkeiten wie zB privates Einkaufen für die alte Nachbarin oder allgemeine ehrenamtliche Tätigkeiten ohne Corona Zusammenhang
– Die Bestätigungen darüber haben das Ausmaß der Tätigkeit in Stunden und Tagen anzugeben
– Anerkannt wird entsprechend dem Ausmaß der Tätigkeiten, 4 ECTS gibt es nur, wenn ungefähr 100 Stunden im Monat erreicht wurden, ansonsten dementsprechend weniger
Für entsprechende Anträge findet ihr das Formular hier: Formular COVID Ersatz ECTS