BA13 – Last Minute Abschluss Tutorial

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Mit der Frist für den Bachelor Lehramt 2013 bis Ende November erreichen uns viele Fragen, daher wollten wir die häufigsten Fragen mal zusammenschreiben. Dies betrifft alle, die noch einen Abschluss bis Ende November schaffen und diesen anstreben – alle, die den Studienabschluss nicht bis dahin schaffen (da noch Kurse fehlen) sei ein freiwilliger Überstieg in den Studienplan 2019 empfohlen (siehe auch gemeinsame Aussendung des VR Lehre und von uns).

Studienbeitrag: wer bereits seine Toleranzsemester überschritten hat, kommt in eine Bredouille. Ohne Bezahlung für das Wintersemester ist KEINE Anmeldung für Kurse im Wintersemester möglich. Lediglich der Abschluss geht bis Ende November ohne Bezahlung.
Sobald der Studienbeitrag bezahlt ist, kann der Betrag aber nicht mehr zurückgefordert werden, wenn zwischen 1. Oktober und Ende November erst der Studienabschluss erfolgt. Das Geld ist dann also futsch, aber das Semester kann genutzt werden.

Inskriptionsfrist für den Master: Die Frist für die Inskription in den Master ist ebenfalls Ende November. Wer also im Wintersemester Kurse belegen will, muss nicht nur bis Ende November sein Studium abschließen, sondern sich auch bis dahin für den Master inskribieren (was auch die Bearbeitung des Prüfungspasses im Prüfungsreferat einschließt – der Bachelorabschluss muss eingetragen sein). Ab 1. Dezember ist keine Inskription für Bachelor- und Masterstudien mehr möglich und die nächste „Einstiegsmöglichkeit“ in den Master ist dann erst im Sommersemester 2020.
Für den Fall, dass das Bachelorstudium zwar abschließt, sich jedoch nicht mehr für den Master inskribieren konnte, ist man von 1. Dezember bis zum Beginn des Sommersemesters nicht inskribiert und es können auch technisch keine Noten von Lehrveranstaltungen aus dem Wintersemester am Ende eingetragen werden – da ihr kein Studium über das gesamte Semester laufen hattet.

Kursanmeldung für Masterkurse: Wenn man sich rückgemeldet hat und noch sein Studium bis Ende November abschließt (und den Master inskribiert, da sonst keine Noteneintragung von Kursen im Wintersemester möglich wäre, siehe oben), ist die Belegung von Kursen möglich. Die Frage war häufiger, ob und wie die Kursanmeldung problemlos über PlusOnline möglich ist. Wir können darauf aktuell keine Antwort geben – da es sich aber um das Vorziehen handelt, also keine Pflichtkurse im noch laufenden Bachelorstudium, werden Studierende im Masterstudium vorrangig behandelt. Selbst wenn es also Probleme mit der Kursanmeldung gibt, solltet ihr euch an den Dozenten wenden können und noch offene Plätze im Kurs belegen können. Euren Dozenten solltet ihr auch darauf hinweisen, dass ihr dann im Master seid – sodass er euch im laufenden Semester über euer neues Masterstudium anmeldet, bzw. die Noteneintragung direkt in das Masterstudium vornimmt.

Abgabe von Prüfungspässen: Es reicht nicht aus, ein Unterrichtsfach abzuschließen und einzureichen. Erst wenn beide Unterrichtsfächer und die allg. pädagogische und schulpraktische Ausbildung innerhalb der Frist abgeschlossen UND eingereicht sind, ist das Studium abgeschlossen. Dies inkludiert auch notwendige Ergänzungsprüfungen wie Latein. Was passiert, wenn zwar alle Prüfungen bis Ende November 2019 abgeschlossen, der Prüfungspass erst Anfang Dezember abgegeben wird, können wir nicht sagen – da es den Studienplan 2013 zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gibt, können wir aber nur schwer von diesem Selbstversuch abraten – zusätzlich habt ihr dann jedenfalls kein aktives Studium bis Sommersemester 2020 und könnt keine Kurse abschließen (da die Inskriptionsfrist für den Master für das Wintersemester Ende November endet).

Alternative: Insbesondere die Inskriptionsfrist für den Master kann ein Problem werden, wer am letzten Novembertag seine Prüfungspässe einreicht. Wenn die Bearbeitung dann dauert und eine Inskription nicht mehr möglich ist, wären auch der bezahlte Studienbeitrag und alle Kursanmeldungen umsonst – die Kurse können nicht mehr abgeschlossen werden, da man mit dem Studienabschluss exmatrikuliert ist. Das hat auch Konsequenzen für Studien- und Familienbeihilfe in dieser Zeit ohne Studienstatus.
In diesem Fall wäre der sichere Weg, erst im Februar sein Studium abzuschließen (was aber eine Überstellung in das Clusterstudium bedeutet) – dafür kann man Kurse auf jeden Fall belegen und abschließen, Unsicherheiten bzgl. Abschluss und Inskription entfallen damit. Da die Äquivalenzlisten noch nicht fertig sind, kommt dafür an dieser Stelle eine andere Unsicherheit dazu (die aber bis Ende August/Anfang September erscheinen soll).

Bibliotheken Schließzeiten Sommer 2019

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Achtung: Bibliotheken geschlossen an folgenden Tagen


Hauptbibliothek 15.-16.08.2019 & 26.-30.08.2019
GesWi: 29.07.-02.08.2019 & 15.-16.08.2019
NaWi: 05.-09.08.2019 & 15.-16.08.2019
Unipark: 05.-09.08.2019 & 15.-16.08.2019

Zusätzlich gelten während den Ferien bis 13.09.2019 die verkürzten Öffnungszeiten:
https://www.plus.ac.at/universitaetsbibliothek/bibliotheksbenuetzung/oeffnungszeiten/

PSA: Die Salzburg-exklusiven Lehrveranstaltungen – Linzer Studierende müssen pendeln

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Das Cluster Mitte besteht aus verschiedenen teilnehmenden Hochschulen. Während grundsätzlich im Rahmen des Lehrveranstaltungsangebots frei gewählt werden kann, wo man eine bestimmte LV machen will, so ist die zentrale Frage, welche Hochschulen überhaupt welchen Kurs anbieten. Aus dieser Frage heraus wurden nun Salzburg-exklusive Lehrveranstaltungen definiert, die auch alle Studierenden aus Linz zwingen, nach Salzburg zu pendeln. Diese Lehrveranstaltungen sollen je Unterrichtsfach gebündelt an einem Wochentag angeboten werden, sodass Linzer Studierende nicht mehrere Tage je Unterrichtsfach pendeln müssen.
Dies hat natürlich auch auf alle Salzburger Studierenden Auswirkungen, da es zwar mehr Parallelkurse gibt, aber auch u.U. höhere Konkurrenz beim Wunschtermin und Wunschwochentag, sowie insgesamt höhere Anmeldezahlen bei den Kursen.

Die gesamte Liste der Lehrveranstaltungen, die nur noch von der Universität Salzburg (!) angeboten werden (also auch nicht mehr von der PH Salzburg), gibt es hier:

https://lehramt-salzburg.at/wp-content/uploads/2019/07/LV-Planung-UF-GW-EN-DE-BSP_Stand-18.7.19.pdf

Lehramtpodcast 2: Der Berufseinstieg – ein Erfahrungsbericht

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Nach dem letzten Jahrgang des Unterrichtspraktikums und vor dem Start der neuen Induktionsphase sprechen wir mit Sophia Tscherne über den Start in den Berufsalltag an der Schule, rückblickend über die Erfahrungen im Lehramtsstudium und den Mehrwert des Studiums, sowie über die spannendsten Vorkommnisse im letzten Jahr. Darüber hinaus gibt es Tipps und Tricks für deinen Berufseinstieg.

Mit Musik von Amelie Tobien
Jingles unter CC Lizenz: Setuniman

Lehramtpodcast 1: Das Ende des Bachelor Lehramt 2013

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Wie ist das erste Bachelor-Lehramtsstudium in Österreich entstanden? Was ist das Problem damit? Was passiert in der Umstellung? Im ersten Beitrag blicken wir etwas hinter die Kulissen und erklären den Umstieg und Das Ende des Bachelor Lehramtsstudium 2013 an der Universität Salzburg und am Mozarteum.

Mit Musik von Amelie Tobien.
Jingles unter CC Lizenz: Setuniman

Lehramtpodcast 1: Das Ende des Bachelor Lehramt 2013

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Wie ist das erste Bachelor-Lehramtsstudium in Österreich entstanden? Was ist das Problem damit? Was passiert in der Umstellung? Im ersten Beitrag blicken wir etwas hinter die Kulissen und erklären den Umstieg und Das Ende des Bachelor Lehramtsstudium 2013 an der Universität Salzburg und am Mozarteum.

Mit Musik von Amelie Tobien.
Jingles unter CC Lizenz: Setuniman

Für dich erreicht: Prüfungsrecht verbessert in der Satzung der Universität Salzburg

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Studienpläne, Studienberatung und Veranstaltungen sind nur ein Teil unserer Arbeit – manche Probleme tauchen jedoch immer wieder auf, fachbereichsübergreifend und studienübergreifend. Auch hier kümmern wir uns und konnten mit unseren Vertreterinnen im Senat (Lisa und Juliana) in Zusammenarbeit mit der ganzen Studierendenkurie, sowie in Kontakt mit dem Rektorat, einige Verbesserungen in der Satzung und im Prüfungsrecht erreichen.
Wichtig: Diese Änderungen gelten nur an der Universität Salzburg und damit an der Universität Salzburg belegten Kursen, nicht an allen Hochschulen im Cluster Mitte.

  1. Häufig wurden Prüfungstermine so eng hintereinander angeboten, dass die Korrektur des ersten Prüfungstermins noch gar nicht abgeschlossen war, wenn bereits der zweite Prüfungstermin durchgeführt wird. Dies hatte zur Folge, dass man nicht alle Prüfungstermine überhaupt wahrnehmen kann und im Falle einer negativen Note nur noch einen angebotenen Prüfungstermin vor sich hatte. Besonders bei den STEOP Prüfungen, aber auch bei anderen Vorlesungsprüfungen war dies immer wieder ein Problem.
    Daher gibt es nun die Regelung in der Satzung, dass bei der Staffelung der Prüfungstermine darauf zu achten ist, dass nach „Zeugnisausstellung des vorangegangenen Prüfung die Anmeldung zum nachfolgenden Prüfungstermin möglich und eine angemessene Vorbereitungszeit von zumindest 14 Tagen gewährt“ wird.
  2. Auch nach dem schneereichen letzten Winter, mit Katastrophenalarm, gesperrten Straßen und verschneiten Wegen, teils Zugausfällen, kam es immer wieder zu Problemen, dass Studierende einfach nicht zur Uni anreisen konnten, manche Lehrende dies aber als Unterschreitung der Anwesenheitspflicht und einer negativen Note quittiert haben.
    Daher ist nun in der Satzung geregelt, dass „Abwesenheit aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, die zu Ausfällen der öffentlichen Verkehrsmittel, Straßensperren o.Ä. führen) (…) nicht in die Abwesenheitszeiten einzurechnen“ sind.

Bei Problemen, Fragen und studienrechtlichen Anliegen kannst du dich jederzeit an uns wenden. Auch wenn eine Lösung manchmal etwas dauert, so versuchen wir doch immer, eure Anliegen anzubringen und bestmöglich zu lösen.

BA 2013 – Info Mozarteum (Update: 14.08.2019)

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Originalbeitrag:
Sehr geehrte Studierende des Lehramts nach dem Curriculum 2013,
wie Ihnen vielleicht bekannt ist, wurde durch die Dienstrechtsnovelle 2018 festgelegt, dass Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Lehramt nach dem Curriculum 2013 nur dann mit einem regulären Dienstvertrag angestellt werden können, wenn sie ihr Studium bis zum 31.12.2019 abschließen.
Die Universität Salzburg und die Universität Mozarteum haben gegen diese Regelung sofort protestiert, da wir an den Universitäten festgelegt haben, dass dieses Curriculum bis 30.11.2020 studierbar sein soll. Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde auch zugesagt, alles zu unternehmen, dass diese Frist im Dienstrecht bis Ende 2020 verlängert wird. Für die Verlängerung dieser Frist ist eine Gesetzesnovelle nötig, mit der aber aufgrund der nun eingetretenen Regierungskrise realistischerweise nicht mehr gerechnet werden kann.
Da wir ein Studium, von dem wir wissen, dass Sie als Absolventinnen und Absolventen keine Arbeitsstelle bekommen, seriöserweise nicht länger anbieten können, müssen nun alle Studierenden des Curriculums 2013 spätestens bis 30.11.2019 in das aktuell verlautbarte Lehramts-Curriculum 2019 übergeführt werden (Mitteilungsblatt vom 27.06.19, 72. Stück): https://www.uni-mozarteum.at/de/university/intern/mb.php
Uns ist bewusst, dass diese Entwicklung nicht Ihnen als Studierende anzulasten ist. Daher können wir nur betonen, dass wir jegliche Studienzeitverlängerungen, sowie zusätzliche Kurs- und Bürokratiebelastungen in jedem Fall für Sie weitgehend vermeiden wollen. Ich kann Ihnen daher versichern, dass die Universität alles unternimmt, damit dieser Übergang für Sie so „schmerzlos“ als möglich erfolgt und daher die bereits absolvierten Studienleistungen so weit als rechtlich möglich anerkannt werden.
Für diese Anerkennung werden für jedes einzelne Unterrichtsfach und für die Bildungswissenschaften entsprechende Äquivalenzlisten erstellt, die von den zuständigen Curricularkommissionen inhaltlich überprüft werden. Diese Äquivalenzlisten werden dann als Anerkennungsverordnung des Vizerektors für Lehre verlautbart, sodass Ihrerseits keine Anträge auf Anerkennung gestellt werden müssen.
Weitere Informationen dazu und auch die konkreten Anlaufstellen für Fragen werden wir Ihnen nach der Überprüfung der Äquivalenzlisten so schnell als möglich, spätestens Ende August/Anfang September zukommen lassen.
Ich darf daher alle von Ihnen, die bereits jetzt absehen können, dass sie ihr Studium nicht bis zum 30.11.2019 abschließen werden, bitten, bereits im Laufe des Sommers freiwillig auf das neue Curriculum umzusteigen. Dadurch ist es Ihnen auch möglich, sich im Wintersemester bereits für die Lehrveranstaltungen des neuen Curriculums anzumelden, was bei einer automatischen Überführung nach dem 30.11. nicht der Fall ist.
Bitte senden Sie für diesen Umstieg eine E-Mailnachricht von Ihrer universitären Mailadresse an Uebertritt.Lehramt@sbg.ac.at , in der Sie verbindlich erklären, mit dem Wintersemester 2019/20 unwiderruflich auf das Curriculum 2019 für das Lehramtsstudium umsteigen zu wollen.
Die Abwicklung des Umstieges erfolgt über die Paris Lodron Universität Salzburg: Uebertritt.Lehramt@sbg.ac.at
Die Abwicklung der Anerkennung von Prüfungsleistungen erfolgt über die Universität Mozarteum Salzburg:anerkennung@moz.ac.at
Ich darf Ihnen versichern, dass ich Ihnen, aber auch der Universität, diesen ganzen Ärger gerne erspart hätte. Durch die Regierungskrise wurden aber unsere und auch die Pläne des Bundesministeriums kurzfristig und unvorhersehbar durchkreuzt.
Für weitere Auskünfte stehen die Abteilung des Studiendirektors/Bolognaprozess, die Studienvertretung Lehramt Mozarteum und ich gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Mario Kostal 

Ergänzung: Seit 1. Juli 2019 gibt erstmalig eine Studienvertretung am Mozarteum, die Studienvertretung Lehramt Mozarteum. Du kannst uns erreichen unter stv.mozarteum@lehramt-salzburg.at

Update: 14.08.2019

Damit niemand exmatrikuliert wird, um sich z.B. bei der Uni Salzburg mit der selben Studienkombination zu inskribieren im neusten Studienplan (was auch zu Problemen mit Beihilfen und Unterstützungsleistungen führen könnte), bleiben alle Hauptinskribierten am Mozarteum eingeschrieben.
Die Uni Salzburg und die Uni Mozarteum werden eine aufeinander abgestimmte und übereinstimmende Anerkennungsliste Ende August/Anfang September veröffentlichen.

„Studierende im Curriculum 13W mit Erstzulassung an der PLUS (= Studienkennzahl UD) wenden sich bzgl. der Umstellung in das Curriculum 19W an: Uebertritt.Lehramt@sbg.ac.at
Studierende im Curriculum 13W mit Erstzulassung am MOZ (= Studienkennzahl UU) wenden sich bzgl. der Umstellung in das Curriculum 19W an: robert.schiller@moz.ac.at
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen für die künstlerischen Unterrichtsfächer erfolgt jedenfalls über die Universität Mozarteum Salzburg: anerkennung@moz.ac.at
Informationen zu den Anerkennungsverordnungen werden bis Anfang September an Sie verschickt.
Bei Rückfragen zu den Prüfungspässen sowie zur Abklärung eines Abschlusses bis 30.11. wenden Sie sich bitte umgehend an: susanne.eder@moz.ac.at bzw. sigrid.sullivan@moz.ac.at

Wichtig für alle im Unterrichtsfach Textiles Gestalten oder Werkerziehung: Ihr könnt euch mit euren bisherigen Fächern in den Master einschreiben; beide Fächer werden auch auslaufend bis 30. September 2024 noch angeboten. Danach würdet ihr in das neue Unterrichtsfach „Gestaltung: Technik. Textil.“ umgestellt; da das neue Unterrichtsfach jedoch eine andere Ausrichtung hat, als die einzelnen bisherigen Fächer müsstet ihr Kurse nachholen.

Aufnahmeverfahren Lehramt 2019

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Im Jahr 2014 wurde die gesetzliche Pflicht eingeführt, ein Aufnahmeverfahren für das Sekundarstufenstudium einzuführen. Das erste Verfahren in Salzburg hat 2016 stattgefunden, wobei der Test aus Graz lizenziert wurde. Nach Kritik und Problemen wurde das Verfahren im Jahr 2017 und 2018 wieder ausgesetzt, um ein eigenes Verfahren zu entwickeln.

Dieses neue Verfahren wird dieses Jahr erstmalig zum Einsatz kommen.

  • Das Testverfahren vor Ort ist vollständig elektronisch zu absolvieren
  • Vorher ist weiterhin die Anmeldung, sowie der Selbsttest zu absolvieren
  • Das Testverfahren besteht aus 10 Testteilen mit unterschiedlichen Aufgabenformaten

Eine Übersicht der Testformate und einige Tipps für das Aufnahmeverfahren gibt es in diesem Infoblatt der Uni Salzburg:

https://lehramt-salzburg.at/wp-content/uploads/2019/06/Information_BewerberInnen_06_2019-2.pdf

BA Lehramt 2013 – so geht es weiter

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Ein gemeinsames Schreiben des Vizerektor für Lehre, Erich Müller, und der Studienvertretung Lehramt

Sehr geehrte Studierende des Lehramts nach dem Curriculum 2013,

wie Ihnen vielleicht bekannt ist, wurde durch die Dienstrechtsnovelle 2018 festgelegt, dass Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Lehramt nach dem Curriculum 2013 nur dann mit einem regulären Dienstvertrag angestellt werden können, wenn sie ihr Studium bis zum 31.12.2019 abschließen.

Die Universität Salzburg und die Universität Mozarteum haben gegen diese Regelung sofort protestiert, da wir an den Universitäten festgelegt haben, dass dieses Curriculum bis 30.11.2020 studierbar sein soll. Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde auch zugesagt, alles zu unternehmen, dass diese Frist im Dienstrecht bis Ende 2020 verlängert wird. Für die Verlängerung dieser Frist ist eine Gesetzesnovelle nötig, mit der aber aufgrund der nun eingetretenen Regierungskrise realistischerweise nicht mehr gerechnet werden kann.

Da wir ein Studium, von dem wir wissen, dass Sie als Absolventinnen und Absolventen keine Arbeitsstelle bekommen, seriöserweise nicht länger anbieten können, müssen nun alle Studierenden des Curriculums 2013 spätestens nach Ablauf des 30.11.2019 in das demnächst verlautbarte Lehramts-Curriculum 2019 übergeführt werden. 

Uns ist bewusst, dass diese Entwicklung nicht Ihnen als Studierende anzulasten ist. Daher können wir nur betonen, dass wir jegliche Studienzeitverlängerungen, sowie zusätzliche Kurs- und Bürokratiebelastungen in jedem Fall für Sie weitgehend vermeiden wollen. Ich kann Ihnen daher versichern, dass die Universität alles unternimmt, damit dieser Übergang für Sie so „schmerzlos“ als möglich erfolgt und daher die bereits absolvierten Studienleistungen so weit als rechtlich möglich anerkannt werden.

Für diese Anerkennung hat sich die Studienvertretung Lehramt die Mühe gemacht, für jedes einzelne Unterrichtsfach und für die Bildungswissenschaften eine entsprechende Äquivalenzliste zu erstellen, die nun von den zuständigen Curricularkommissionen inhaltlich überprüft werden. Diese Äquivalenzlisten werden dann als Anerkennungsverordnung des Vizerektors für Lehre verlautbart werden, sodass Ihrerseits keine Anträge auf Anerkennung gestellt werden müssen.

Weitere Informationen dazu und auch die konkreten Anlaufstellen für Fragen werden wir Ihnen nach der Überprüfung der Äquivalenzlisten so schnell als möglich, spätestens Ende August/Anfang September zukommen lassen.

Ich darf daher alle von Ihnen, die bereits jetzt absehen können, dass sie ihr Studium nicht bis zum 30.11.2019 abschließen werden, bitten, bereits im Laufe des Sommers freiwillig auf das neue Curriculum umzusteigen. Dadurch ist es Ihnen auch möglich, sich im Wintersemester bereits für die Lehrveranstaltungen des neuen Curriculums anzumelden, was bei einer automatischen Überführung nach dem 30.11. nicht der Fall ist.

Bitte senden Sie für diesen Umstieg eine E-Mailnachricht von Ihrer universitären Mailadresse an Uebertritt.Lehramt@sbg.ac.at , in der Sie verbindlich erklären, mit dem Wintersemester 2019/20 unwiderruflich auf das Curriculum 2019 für das Lehramtsstudium umsteigen zu wollen.

Ich darf Ihnen versichern, dass ich Ihnen, aber auch der Universität, diesen ganzen Ärger gerne erspart hätte. Durch die Regierungskrise wurden aber unsere und auch die Pläne des Bundesministeriums kurzfristig und unvorhersehbar durchkreuzt. 

Für weitere Auskünfte stehen die Studienvertretung Lehramt und ich gerne zur Verfügung.

Erich Müller, VR für Lehre der Universität Salzburg, & STV Lehramt